Nachricht 14.10.2020

Behörden prüfen Windbeutel-Produkte

Nachdem foodwatch Produkte von Arla, Danone und Hochland wegen Verbrauchertäuschung angezeigt hatte, haben die Behörden der Lebensmittelüberwachung reagiert.

Die jährliche Verleihung des Goldenen Windbeutels, dem Negativ-Preis für die dreisteste Werbelüge im Supermarkt, zeigt: Die Lebensmittelindustrie täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig. Sie täuscht bei Verpackungsgrößen, schwindelt mit Etiketten und bricht waghalsige Werbeversprechen. Was viele nicht wissen: Das Lebensmittelrecht verbietet Täuschung. Und es ist die Aufgabe der Behörden, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung durchzusetzen. Das geschieht jedoch viel zu selten.

Mehrere Windbeutel-Produkte im Visier

foodwatch hat mehrere Kandidaten des diesjärhigen Goldenen Windbeutels bei den verantwortlichen Lebensmittelbehörden angezeigt. Die Behörden sollen die haltbare Bio-Weidemilch von Arla, den Volvic-Bio Rooibos-Tee von Danone Waters und den Grünländer Käse von Hochland vom Markt nehmen oder die irreführende Vermarktung der Lebensmittel auf anderem Wege beenden.

Behörden prüfen ein Vorgehen 

Nun haben die Behörden reagiert: Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt (zuständig für Danone) teilte mit, dass man „eine Probeentnahme einschließlich Untersuchung des betroffenen Produktes veranlasst“ habe. „In Abhängigkeit vom Ergebnis des Gutachters werden wir ggf. weitere Schritte einleiten“, so die Behörde in einer E-Mail an foodwatch. Das für Arla verantwortliche Veterinäramt in Düsseldorf schrieb, dass „bereits Sachverhaltsermittlungen vollzogen wurden und sich der Fall in Bearbeitung befindet“. Die für Hochland zuständige Behörde in Lindau erklärte, dass man „den Sachverhalt prüfen“ werde. 

Irreführung notfalls per Klage beenden

foodwatch setzte eine Frist bis Ende November. Sollten die Behörden bis dahin nicht gegen die Irreführungen tätig geworden sein, wird man gegen die Ämter klagen.

Arla, Hochland und Danone bewerben stinknormale Produkte als besonders klimaschonend, tierfreundlich oder hochwertig – das verstößt gegen das Täuschungsverbot und muss von den Behörden konsequent unterbunden werden.
Manuel Wiemann Wahlleiter beim Goldenen Windbeutel 2020

Windbeutel-Gewinner „Grünländer“

Hochland täuscht bei seinem Grünländer-Käse eine bessere Tierhaltung vor. Auf der Verpackungsvorderseite heißt es, die Milch stammt von „Freilaufkühen“. Tatsächlich stehen die Tiere aber im Stall – worauf Hochland erst im Kleingedruckten auf der Rückseite hinweist. Der Grünländer-Käse erhielt bei der Wahl zum Goldenen Windbeutel mit Abstand die meisten Stimmen der Verbraucherinnen und Verbraucher und gewann damit den Negativ-Preis.

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Sehen Sie im Video, wie Grünländer auf den Goldenen Windbeutel reagiert hat.

Arla und Danone mit Etikettenschwindel

Die Großmolkerei Arla wirbt auf der Schauseite ihrer haltbaren Bio-Weidemilch mit 71 Prozent weniger CO2. Dies suggeriert eine Verringerung der ausgestoßenen Treibhausgase des gesamten Produktes. Tatsächlich bezieht sich diese Reduktion jedoch nur auf die CO2-Emissionen der Verpackung – und nicht auf den Inhalt. Nach Angaben des ifeu-Instituts ist die Verpackung bei einer durchschnittlichen Bio-H-Milch jedoch für gerade einmal 2,5 Prozent der Gesamtemissionen verantwortlich.

Danone erweckt bei seinem Volvic Bio Roiboos Tee mithilfe einer rötlichen Plastikfolie den Eindruck, es handele sich bei dem Produkt maßgeblich um echten Rooibos-Tee. In Wirklichkeit enthält das Getränk jedoch lediglich 0,26 Prozent Tee-Aufguss und besteht überwiegend aus aromatisiertem Mineralwasser.

Täuschungsverbot im Lebensmittelrecht

Gemäß Artikel 16 der „EU-Basisverordnung“ für Lebensmittel dürfen die „Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln (...) die Verbraucher nicht irreführen.“ Auch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein dürfen, beispielsweise in Bezug auf die „Eigenschaften“ und „Methode der Herstellung oder Erzeugung“. Lebensmittelbehörden kommt nach dem deutschen Lebensmittelrecht die Aufgabe zu, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.