Nachricht 11.06.2014

Berlin-Pankow muss Smiley-Seite abschalten

Berlin-Pankow hat seine „Smiley-Liste“ zur Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen vorerst abgeschaltet. Der Bezirk reagiert damit auf ein Gerichtsurteil. Schon in der Vergangenheit war die Vorreiter-Kommune immer wieder auf rechtliche Probleme gestoßen. Um endlich Rechtssicherheit für die Transparenz-Veröffentlichungen zu haben, fordert sie nun eine gesetzliche Klarstellung durch den Bund.

Es ist eine beispiellose Groteskte: Eine Behörde ist besten Willens, ihrer Aufgabe nachzukommen und die Verbraucher über die Hygienekontrollen zu informieren – sie scheitert dabei jedoch an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die der Bund setzt. Berlin-Pankow kämpft wie Don Quijote seit Jahren gegen jene Windmühlen, die die Bundesregierung ganz einfach beseitigen könnte. foodwatch unterstützt daher die Forderungen Pankows nach einer bundesgesetzlichen Klarstellung und hat Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) sowie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) aufgefordert, Rechtssicherheit für die umfassende Veröffentlichung aller amtlichen Kontrollergebnisse zu schaffen. 

Was in Dänemark ein Erfolg ist, soll in Deutschland nicht sein

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 28. Mai 2014 hat der Bezirk Berlin-Pankow die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen im Internet vorerst eingestellt (AZ OVG5 S 21.14). Seit 2011 hatte der Bezirk als Vorreiter in Deutschland unterschiedliche Formen der so genannten „Smiley-Liste“ in Anlehnung an das dänische Smiley-System im Internet veröffentlicht, war dabei jedoch immer wieder auf rechtliche Probleme gestoßen und sah sich mit Klagen von Unternehmen konfrontiert. Während in Dänemark nicht nur die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet, sondern auch vor Ort in den Lebensmittelbetrieben selbst seit mehr als zehn Jahren etabliert ist, hat es der Gesetzgeber im Bund bis heute versäumt, für die Länder und Kommunen Rechtssicherheit für diese Transparenz zu schaffen.

Pankow fordert Bund zum Handeln auf

Dabei ist es auch aus Sicht der Kommune zweitrangig, wie die Kontrollergebnisse dargestellt werden. „Ob Ampel, Barometer oder Smiley – eine verständliche Art der Verbraucherinformation durch die zuständigen Behörden stößt bisher immer wieder auf rechtliche Schwierigkeiten“, klagte Dr. Torsten Kühne (CDU), Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz im Berliner Bezirk Pankow, heute in einer Pressemitteilung. „Um Rechtsklarheit zu schaffen und mehr Transparenz in der Lebensüberwachung sicherzustellen, ist nun dringend eine bundesweite Regelung – in Form eines eigenen Gesetzes bzw. der Überarbeitung der bestehenden Gesetze notwendig. Ein Transparenzmodell verbessert den Verbraucherschutz, schützt die seriös arbeitenden Unternehmen und informiert über die Tätigkeit der zuständigen Behörden.“