Nachricht 23.11.2016

CETA-Volksbegehren vor Gericht

Über die Zulassung des Volksbegehrens gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Das Innenministerium in München hält das Begehren für unzulässig und übergab den Fall an das oberste bayerische Gericht.

Das bayerische Innenministerium hat den Zulassungsantrag zum bayerischen Volksbegehren gegen das Freihandelsabkommen CETA an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwiesen. Der Grund: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens seien "nicht gegeben", wie das Innenministerium mitteilte. Die Richter haben nun drei Monate Zeit, endgültig über den Zulassungsantrag zu entscheiden.

Ein breites Bündnis von Organisationen will das umstrittene Abkommen per Volksbegehren und Volksentscheid in Bayern stoppen. Auch foodwatch ist Mitglied des Unterstützerkreises. Ziel ist es, die Staatsregierung auf ein Nein dazu im Bundesrat zu verpflichten. Dazu hatte das Bündnis nach Angaben des Innenministeriums 30 002 gültige Unterschriften eingereicht - 25 000 waren nötig.

Bündnis weiter siegessicher

Für das Bündnis kommt die Entscheidung des Innenministeriums nicht überraschend. Vielmehr zeigten Sie sich zuversichtlich, mit ihrem Begehren Erfolg zu haben. Man habe eine fundierte juristische Begründung des Gesetzestextes sowie positive Einschätzungen von Experten des Völker- und Öffentlichen Rechts. Man blicke der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof daher optimistisch entgegen.

Sollte der Verfassungsgerichtshof zugunsten des Bündnisses entscheiden und sich ein Zehntel der bayerischen Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen in die Unterschriftenlisten eintragen, käme es zu einem Volksentscheid.

Text mit dpa
Foto © Volksbegehren gegen CETA