Nachricht 10.04.2014

EU-Gerichtshof entscheidet über „Monsterbacke“-Joghurt

Die Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark „Monsterbacke“ möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Urteil festgestellt. foodwatch kritisierte, das höchstrichterliche Urteil löse nicht das grundsätzliche Problem irreführender Werbung im Lebensmittelmarkt.

Der Rechtsstreit um den Kinder-Joghurt „Monsterbacke“ dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ beim Verbraucher falsche Hoffnungen wecke. Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Bundesgerichtshof (BGH) schaltete daraufhin den EuGH, das höchste Europäische Gericht, ein. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass die Auflagen im EU-Recht zu gesundheitsbezogenen Angaben bereits im Jahr 2010 galten – auf dieses Jahr bezieht sich die Klage. Diese Vorgaben legen fest, dass Hersteller zum Beispiel Hinweise zu empfohlenen Verzehrmengen machen müssen, wenn sie eine gesundheitliche Wirkung in Aussicht stellen.

Ob die Vorschriften aber auch 2010 schon für Ehrmann und seine Monsterbacke galten, klärt der EuGH nicht endgültig. Damals war das Gesetz noch nicht so präzise formuliert wie heute. Der BGH muss also weitere Detailfragen klären, bevor er den Fall endgültig entscheidet. Derzeit druckt Ehrmann den umstrittenen Spruch übrigens nicht auf die Monsterbacke-Packungen.

Eine Werbelüge verschwindet – zahlreiche andere bleiben

Aus Sicht von foodwatch ist der Fall „Monsterbacke“, der Richter seit Monaten auf Trab hält, um eine einzige Werbelüge aus der Welt zu räumen, mehr als absurd – eine Verbrauchertäuschung verschwindet, unzählige weitere bleiben in den Supermarktregalen liegen. Das höchstrichterliche Urteil aus Luxemburg wird das grundsätzliche Problem nicht lösen: Die „Monsterbacken“ lauern überall, denn irreführende Werbung hat im Lebensmittelmarkt System.

15-Punkte-Plan gegen Verbrauchertäuschung

foodwatch kritisierte: Ohne glasklare gesetzliche Regelungen werden Lebensmittelhersteller weiterhin Verbraucher ganz legal mit irreführenden Gesundheitsversprechen täuschen oder Zuckerbomben als kindgerechte Produkte vermarkten. EU und Bundesregierung müssen dem weit verbreiteten Etikettenschwindel endlich mit deutlichen Kennzeichnungsvorgaben einen gesetzlichen Riegel vorschieben, damit ein schnöder Joghurt gar nicht erst sämtliche gerichtliche Instanzen beschäftigen muss.

foodwatch hat einen 15-Punkte-Plan mit konkreten gesetzlichen Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Verbraucher vor den häufigsten Täuschungsfällen geschützt werden können.

(mit dpa)