Nachricht 23.02.2017

Frankreich: Verfassungsrat muss CETA prüfen

Wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich erhebliche Zweifel, ob das europäisch-kanadische Handelsabkommen im Einklang mit den jeweiligen Verfassungen ist. Jetzt haben mehr als 100 Abgeordnete der französischen Nationalversammlung Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht. Initiiert wurde die Klage maßgeblich vom foodwatch-Büro in Paris. Der Verfassungsrat muss nun innerhalb eines Monats entscheiden. 

CETA wird unserer Demokratie schaden – diese Kritik haben viele Akteure aus der Zivilgesellschaft in den vergangenen Jahren immer wieder vorgetragen und mit zahlreichen Gutachten belegt. Unklar ist jedoch, ob der Handelspakt auch gegen das deutsche Grundgesetz verstößt. Um dies zu überprüfen, hat foodwatch gemeinsam mit den Organisationen Mehr Demokratie und Campact die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik initiiert: Mehr als 125.000 Menschen haben unsere Verfassungsbeschwerde unterzeichnet, über die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch entscheiden muss.

Mehr als 100 Abgeordnete rufen Verfassungsrat an

In Frankreich sind die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht geringer. Anders als in Deutschland können hier jedoch nicht die Bürgerinnen und Bürger selbst das höchste Gericht anrufen – 60 Abgeordnete der Nationalversammlung dagegen können eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Am gestrigen Mittwoch war es soweit: Sogar mehr als 100 Parlamentarier riefen den Verfassungsrat an. Dieser muss nun binnen eines Monats entscheiden.

Es handelt sich dabei um die erste Verfassungsbeschwerde über ein Handelsabkommen, die es in Frankreich gegeben hat. foodwatch France hat die Initiative gemeinsam mit dem Veblen-Institut und der Stiftung Nicolas Hulot sowie mit renommierten Verfassungsrechtlern vorbereitet. Falls der Verfassungsrat zum Ergebnis kommt, dass CETA der französischen Verfassung widerspricht, ist das Abkommen gescheitert oder muss nachverhandelt werden. foodwatch France forderte die Europäische Kommissionund die französische Regierung auf, den Vertrag nicht vorläufig in Kraft zu setzen, solange die verfassungsrechtlichen Zweifel nicht ausgeräumt sind. 

Erstes Land hat CETA bereits ratifiziert

Unterdessen hat Lettland heute CETA als erstes EU-Mitglied ratifiziert. Nach und nach muss das Abkommen in allen EU-Staaten bestätigt werden, damit es vollständig und endgültig in Kraft treten kann. Insgesamt müssen 38 nationale und regionale Parlamente zustimmen – in Deutschland der Bundestag sowie der Bundesrat.