Nachricht 01.10.2014

Goldener Windbeutel 2014 für Alete Trinkmahlzeiten von Nestlé

Die Verbraucher haben entschieden: Nestlé erhält für seine „Alete Trinkmahlzeiten ab dem 10. Monat“ den Goldenen Windbeutel 2014 für die dreisteste Werbelüge des Jahres. Knapp 46 Prozent der mehr als 150.000 Stimmen – eine Rekordbeteiligung – entfielen bei der Online-Abstimmung auf das Nestlé-Produkt. foodwatch wird versuchen, heute Vormittag am Frankfurter Firmensitz die Trophäe zu übergeben.

Weil hochkalorische Trinkmahlzeiten wie die von Nestlé Überfütterung und Kariesbildung bei Babys fördern, warnen Ärzte seit langem vor dem Verzehr – Nestlé verkauft sie dennoch wie gesunde, babygerechte Produkte. foodwatch fordert Nestlé auf, das Produkt vom Markt zu nehmen und hat dazu eine E-Mail-Aktion gestartet: Nestlé muss endlich aufhören, Profit auf Kosten der Gesundheit von Babys zu machen! Unterstützen Sie diese Forderung und unterzeichnen Sie die E-Mail-Aktion!

Großer Vorsprung für Nestlé

Der Vorsprung für die Alete Trinkmahlzeiten bei der Online-Abstimmung war groß – fast 46 Prozent der Stimmen entfielen auf das Babyprodukt, 25,2 Prozent auf den Zweitplatzierten, die hühnerfleischfreie „Hühnersuppe“ von Knorr (Unilever). Einen Monat lang hatten die Verbraucher auf www.goldener-windbeutel.de unter fünf Kandidaten über die dreisteste Werbelüge des Jahres abgestimmt. foodwatch wird versuchen, Windbeutel-Preisträger Nestlé den Goldenen Windbeutel heute um 10 Uhr am Deutschland-Sitz des Konzerns in Frankfurt am Main zu überreichen.

Ärzte und Ernährungsexperten warnen vor Trinkmahlzeiten

Die Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) fordert bereits seit 2007 einen Stopp der Vermarktung von Trinkmahlzeiten, diese sei „unverantwortlich und gefährdet die Kindergesundheit“. Die DGKJ hat foodwatch bestätigt, dass diese Position weiterhin aktuell ist. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid für foodwatch hatten sich Ende August 93 Prozent der Befragten für eine gesetzliche Vorgabe ausgesprochen, nach der sich Hersteller bei der Rezeptur von Babynahrung an die wissenschaftlichen Empfehlungen von kinderärztlichen Fachgesellschaften halten müssen.