Nachricht 05.01.2015

Schwarzwälder Schinken aus Texas?

Bundesagrarminister Christian Schmidt sorgt mit Aussagen, dass der Schutz bestimmter regionaler Spezialitäten im Zuge des TTIP-Abkommens mit den USA kippen kann, für viel Protest. Dabei sind die europäischen Regeln zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln schon heute völlig unzureichend.

Kölsch aus Minnesota? Bayerische Brezen aus Boston? Hessischer Apfelwein aus Kalifornien? Oder schwäbische Maultaschen aus Chicago? Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hat einen Testballon steigen lassen – und einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. All diese Produkte stehen auf der EU-Liste besonderer regionaler Spezialitäten. Aber in den Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA könnte der Schutz zum Teil fallen.

„Nicht jede Wurst schützen“

Schmidt hatte im Nachrichtenmagazin „Spiegel“ betont: „Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen.“

Am Montag hat sein Sprecher sichtbar Mühe, die Worte wieder einzufangen, denn vom Bauernverband bis zu Verbraucherschützern gibt es große Irritation. Schmidt will seine Worte nun vor allem so verstanden wissen, dass angesichts von weit über 1.000 Siegeln und Regionalprodukten in der EU nicht alles geschützt werden könne. Aber eine Original Nürnberger Rostbratwurst aus Kentucky oder Schwarzwälder Schinken made in USA will der Bayer verhindern.


EU-Regeln zur Herkunftskennzeichnung völlig unzureichend

Dabei kommen schon heute viele Zutaten gar nicht aus der jeweiligen namensgebenden Region. Wer sich jetzt also darüber aufregt, ob „Schwarzwälder Schinken“ in Zukunft vielleicht auch aus Texas kommt, darf eines nicht verschweigen: Die europäischen Regeln zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln sind schon heute völlig unzureichend. Mindestens 90 Prozent des für Schwarzwälder Schinken verwendeten Schweinefleischs kommt zum Beispiel nicht aus dem Schwarzwald – und darf trotzdem ganz legal als regionales Produkt vermarktet werden.

Schlechte Standards bleiben durch TTIP erhalten

foodwatch fordert eine gesetzlich verbindliche, aussagekräftige Herkunftskennzeichnung  für Lebensmittel: Hersteller müssen verpflichtet werden, die Herkunftsländer der Hauptzutaten ihrer Produkte anzugeben.

Die Aussagen von Minister Schmidt sind ein Indiz dafür, dass die Regierungen künftig mit niedrigeren Verbraucherschutzstandards rechnen. Entgegen allen öffentlichen Beteuerungen wird bei den TTIP-Verhandlungen mit den USA sehr wohl über eine Lockerung europäischer Standards verhandelt – mit ungewissem Ausgang für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa. TTIP bedeutet in Wirklichkeit: Entweder werden schlechte Standards gehalten oder sie werden noch schlechter.

(mit dpa)