Nachricht 14.01.2015

Test: Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln häufig irreführend

Mancher Joghurt ist „gesünder“ als ein normaler – zumindest in der Werbung. Doch eine Stichprobe des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Gesundheitsversprechen sind häufig irreführend. foodwatch fordert: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen haben auf Lebensmitteln nichts verloren.

Viele Lebensmittel mit versprochenem Extra-Nutzen für die Gesundheit locken Kunden nach Angaben der Verbraucherzentralen mit irreführenden Aufdrucken auf der Packung. Zu oft betrieben die Hersteller „Schönfärberei auf dem Etikett“, kritisierte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch vor der Agrarmesse Grüne Woche in Berlin. In einer Stichprobe seien bei 22 von 46 Produkten gesundheitsbezogene Aussagen über die EU-weit erlaubten Formulierungen hinaus verstärkt worden. Vielfach würden Hinweise wie „ungesüßt“ missverstanden. Produkte mit viel Zucker und Fett sollten gar nicht mit Gesundheitsbezug beworben werden dürfen.

Überzogene Aussagen auf der Packung

Beanstandet wurden in der Stichprobe zum Beispiel überzogene Aussagen auf der Packung. So stand statt der zulässigen Formulierung „tragen zu einer normalen Herzfunktion bei“ auf dem Etikett eines Speiseöls „für ein gesundes Herz-Kreislaufsystem“. Hintergrund ist, dass der Wortlaut von Gesundheitsversprechen nach EU-Regeln vorgegeben ist.

Die Verbraucherschützer forderten zudem, die Formulierung bestimmter Kennzeichnungen zu überprüfen. Laut einer Umfrage für die Analyse wird die Angabe „ungesüßt“ oft falsch verstanden. Solche Produkte dürfen Süßstoffe enthalten, was 70 Prozent der Befragten aber für unzulässig gehalten hätten. Befragt wurden insgesamt 750 Menschen.

EU-Verordnung zu Gesundheitswerbung krachend gescheitert

Aus Sicht von foodwatch belegt der Marktcheck der Verbraucherzentralen eindrucksvoll, wie Verbraucher mit Gesundheitsversprechen regelmäßig in die Irre geführt werden. Eigentlich sollten Verbraucher duch die sogenannte Health Claims-Verordnung vor Irreführung geschützt werden – doch die EU-Verordnung ist krachend gescheitert. Das entscheidende Problem: Sobald einfach Vitamine oder Mineralstoffe industriell zugesetzt werden, dürfen Hersteller selbst Süßigkeiten oder Soft Drinks ganz legal mit Gesundheitsversprechen vermarkten. Die Lebensmittelindustrie hat strengere Vorgaben, welche Produkte mit Gesundheitswerbung vermarktet werden dürfen, bis heute erfolgreich verhindert. Solche sogenannten Nährwertprofile hätte die EU-Kommission schon im Januar 2009 vorlegen sollen – das ist bis heute nicht passiert.

Lebensmittel sind keine Medikamente!

Über eine E-Mail-Protestaktion fordert foodwatch: Health Claims haben auf Lebensmitteln nichts verloren und müssen grundsätzlich verboten werden. Produkte mit nachgewiesener medizinischer Wirkung müssen als Arzneimittel zugelassen werden und dürfen nicht im Supermarkt verkauft werden. Lebensmittel sind keine Medikamente! Wer krank ist, sollte zum Arzt gehen und nicht in den Supermarkt.

(mit dpa)