Nachricht 18.04.2017

Tests zu Weihnachtsprodukten: verspätet, lückenhaft, teuer

Vor Weihnachten hatte foodwatch in allen Bundesländern Testergebnisse zu Weihnachtssüßwaren abgefragt. Viele Daten wurden daraufhin veröffentlicht – allerdings oft erst Wochen später, teils lückenhaft und zu hohen Kosten. Das zeigt erneut: Das Verbraucherinformationsgesetz, das Bürgerinnen und Bürgern eigentlich ermöglichen soll, unkompliziert Informationen von Behörden zu erfragen, funktioniert in der Praxis nicht.

foodwatch hatte am 21. November 2016 einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gestellt: In den 16 Bundesländern beantragte foodwatch die Veröffentlichung aller Ergebnisse von Untersuchungen von Weihnachtssüßwaren. Da es sich um saisonale Ware handelt, stellte foodwatch einen Eilantrag, um die übliche Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten zu verkürzen.

Nur drei Länder informieren vollständig und kostenfrei

Das Ergebnis der VIG-Abfrage: Die deutschen Überwachungsbehörden haben in der Vorweihnachtszeit 2016 mindestens 1.086 Proben von Weihnachtssüßwaren untersucht. foodwatch wurde über 51 Beanstandungen informiert.

Allerdings: Lediglich Bremen und Mecklenburg-Vorpommern beantworteten den Antrag vollständig und kostenfrei und veröffentlichten die Informationen noch vor Weihnachten. Rheinland-Pfalz übermittelte immerhin ebenfalls sämtliche Daten kostenfrei, allerdings erst im Januar.

Bis zu 4.800 Euro für die Veröffentlichung

In den übrigen Bundesländern wurden die VIG-Anfragen nur lückenhaft beantwortet, beispielsweise durch anonymisierte Listen, die keinen Rückschluss auf den Namen des Produktes und des Herstellers zuließen. Oder die Behörden teilten lediglich mit, wie viele Proben untersucht wurden – übermittelten jedoch nicht die einzelnen Untersuchungsergebnisse. Aufgrund des hohen Zeitaufwandes – und in vielen Fällen auch drohender Kosten – hat foodwatch in diesen Bundesländern die Anträge schließlich zurückgenommen.

Viele Bundesländer veranschlagten hohe Kosten für die Bearbeitung der VIG-Anträge:

  • Bayern zum Beispiel veranschlagte 1.150 Euro für 25 Acrylamid-Messergebnisse inklusive Herstellernamen. Die Veröffentlichung weiterer 107 Messerergebnisse mit Herstellernamen hätte weitere 4.850 Euro kosten sollen.
  • Brandenburg verlangte 600 Euro für 20 Messergebnisse mit Herstellernamen.
  • Niedersachsen verlangte 1.000 Euro für 29 Messergebnisse mit Herstellernamen.
  • Sachsen verlangte 1.200 Euro, verriet aber nicht, um wie viele Messergebnisse es sich handelte.

Die letzten Informationen wurden erst im März 2017 gewährt, lange nach Weihnachten.

Praxistest zeigt: Informationsgesetz funktioniert nicht!

Die VIG-Anfragen haben erneut mehr als deutlich gemacht: Das Verbraucherinformationsgesetz funktioniert nicht. Anfragen sind für Bürgerinnen und Bürger in der Regel viel zu teuer, zu langsam, zu kompliziert. foodwatch fordert eine Überarbeitung des entscheidenden §40 im Lebensmittel- und Futtermittegesetzbuch (LFGB): Die Behörden müssen per Gesetz zur Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen verpflichtet werden.