Nachricht 30.05.2016

Verfassungsbeschwerde – jetzt mitmachen: „Nein zu CETA“

foodwatch bereitet gemeinsam mit Campact und Mehr Demokratie eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor. Nach Plänen der Europäischen Union soll das Abkommen bereits „vorläufig“ in Kraft treten, ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben. Das sowie Vertragsinhalte hält das Aktionsbündnis für verfassungswidrig. Einzelne können sich der Beschwerde ab sofort anschließen – ohne Kosten oder sonstige Verpflichtungen. 

Die drei Organisationen kritisieren, dass das Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union die demokratischen Rechte der Bürger aushöhlt. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage „Nein zu CETA“ unkompliziert anschließen.

„Vorläufige Anwendung“ verfassungswidrig 

„Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, so Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der unser Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. „Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.“

„Joint Committees“ mit weitreichenden Befugnissen

foodwatch, Campact und Mehr Demokratie mit der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der „regulatorischen Zusammenarbeit“ Expertengremien vorgesehen. Diese „Joint Committees“ sind nicht demokratisch legitimiert, können dem Vertrag nach seinem Abschluss aber trotzdem stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig.

Paralleljustiz durch Investitionsgerichte 

Das Aktionsbündnis kritisiert zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schreibt Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden. Geplante Regulierungen, zum Beispiel für den Verbraucher- und Umweltschutz oder zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten, können auf diese Weise verhindert oder verzögert werden. Und vor den geplanten Investitionsgerichten können Investoren Recht bekommen, auch wenn ordentliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht anders entscheiden.   

CETA ist TTIP durch die Hintertür

Anders als bei bisherigen Handelsverträgen geht es bei CETA nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards. Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Zudem setzt CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen kann.

Einreichung voraussichtlich im Herbst

Für CETA liegt, anders als für den „großen Bruder“ TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis die Verfassungsbeschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.  

Jetzt mitmachen!

Schließen Sie sich jetzt unserer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde an – ganz einfach unter:

www.ceta-verfassungsbeschwerde.de