Nachricht 12.01.2017

Verfassungsgericht lehnt weitere Eil-Anträge gegen CETA ab

Mehrere Eil-Anträge gegen die deutsche Zustimmung zum geplanten Handelspakt CETA sind in Karlsruhe gescheitert, auch der von foodwatch eingereichte. Das Bundesverfassungsgericht sieht seine Auflagen aus einem früheren Urteil von der Bundesregierung erfüllt. Abgeschlossen ist das Verfahren um das europäisch-kanadische Abkommen damit noch nicht: Erst in einem späteren Hauptsacheverfahren will Karlsruhe abschließend prüfen, ob CETA im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz ist.

Gemeinsam mit den Organisationen Mehr Demokratie und Campact und unterstützt von mehr als 125.000 Bürgerinnen und Bürgern hatte foodwatch gegen CETA die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik eingereicht (AZ: 2 BvR 1823/16). Ob der europäisch-kanadische Handelspakt im EInklang mit dem Grundgesetzt steht, wird Gegenstand eines späteren Hauptsacheverfahrens sein. Ein erstes Urteil ist bereits im Herbst gefallen: Am 13. Oktober 2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eil-Antrag ab, der sich gegen die Zustimmung der Bundesregierung zum CETA-Vertrag und dessen vorläufiger Anwendung richtete.

Karlsruhe sieht strenge Auflagen erfüllt

Allerdings machten die Richter der Bundesregierung strenge Auflagen. Unter anderem müssen all diejenigen Teile von CETA von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden, die nicht zweifelsfrei in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Weil diese Auflage nach Auffassung von foodwatch nicht ausreichend und rechtssicher umgesetzt wurde, reichten wir gemeinsam mit Mehr Demokratie und Campact Ende Oktober einen weiteren Eil-Antrag gegen die (bereits erfolgte) Unterzeichnung von CETA ein. Wie das Bundesverfassungsgericht erst heute bekannt gab, hat es diesen Antrag (und ähnliche Eingaben anderer Antragsteller) bereits am 7. Dezember 2016 abgelehnt.

Der Zweite Senat des höchsten Gerichts erkannte zwar an, dass in den CETA-Dokumenten nicht eindeutig formuliert sei, inwieweit die Auflagen des Gerichts umgesetzt seien. Es interpretierte die Textpassagen aber im Sinne der Bundesregierung als erfüllt.