Nachricht 13.10.2016

Verfassungsrichter formulieren strenge Auflagen für CETA

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben über die Eilanträge zur vorläufigen Anwendung von CETA entschieden, darunter auch der Antrag von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Gemäß des Urteils darf die Bundesregierung CETA zwar auf den Weg bringen, muss aber noch dafür sorgen, dass verschiedene Bedingungen eingehalten werden. Fest steht jetzt außerdem, dass das Gericht auch in der Hauptsache verhandeln wird – beides sind wichtige erste Erfolge. 

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung für die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens Ceta zwischen der EU und Kanada drei Bedingungen mit auf den Weg gegeben:

  • Wenn die EU-Minister kommende Woche (18. Oktober) über die vorläufige Anwendung des Abkommens abstimmen, darf die Bundesregierung dem nur für die Teile zustimmen, für die zweifellos die Europäische Union (EU) zuständig ist. Umgekehrt heißt das: Bereiche, die in die Kompetenz der Bundesrepublik fallen, dürfen nicht für vorläufig anwendbar erklärt werden. Dabei geht es etwa um das umstrittene Investitionsschutzgericht.
  • Nach dem Abkommen soll ein zentraler Ceta-Ausschuss Vertragsanpassungen vornehmen dürfen. Die EU-Staaten sind in diesem Gremium nicht vertreten. Deshalb verlangen die Verfassungsrichter, dass die Beschlüsse des Ausschusses „hinreichend demokratisch“ rückgebunden werden – etwa durch die Vereinbarung, dass der Ausschuss nur auf der Grundlage eines gemeinsamen, einstimmig getroffenen Standpunkts der EU-Minister etwas beschließen kann.
  • Zuletzt braucht es einen Notanker – „in letzter Konsequenz“ muss die Bundesregierung aus dem Abkommen aussteigen können: Aus dem Wortlaut des Vertragstexts ergibt sich dieses Recht nicht zwingend. Deshalb muss die Bundesregierung dieses Verständnis „unverzüglich in völkerrechtlich erheblicher Weise“ erklären. (dpa)
Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch, in Reaktion zum Urteil:
„Es ist ein Riesenerfolg dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel, deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!“