Nachricht 11.04.2011

Gesetzentwurf: Viel Bürokratie, wenig Effekt

Der Verbraucherausschuss des Bundestages diskutiert heute den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung als Reaktion auf den aktuellen Dioxinskandal vorgelegt hat. Die entscheidende Maßnahme hat die Regierung aber verwässert: Dioxin-Tests für einzelne Futterzutaten sollen zwar mit einer separaten Verordnung vorgeschrieben werden. Zahlreiche Ausnahmen machen die Regelungen aber so löchrig wie einen Schweizer Käse.

„Wir werden die Sicherheitsstandards erhöhen“, versprach Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf dem Höhepunkt des Dioxin-Skandals im Januar 2011. Medienwirksam präsentierte sie ihren „Aktionsplan“ mit 14 Maßnahmen. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung nun zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) vorlegt, kann aus Sicht von foodwatch den vorsorgenden Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger allerdings nicht hinreichend gewährleisten.

Maßnahmen leicht zu umgehen

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind wenig wirksam, weil sie leicht umgangen oder nur schwer kontrolliert werden können. Insgesamt bringt die Umsetzung des gemeinsamen 14-Punkte-Plans von Bund und Ländern zum heutigen Zeitpunkt viel Bürokratie, aber wenig Effekt. Die Dioxinbelastung der Bevölkerung lässt sich so nicht senken.

Jede Charge ohne Ausnahme auf Dioxin testen!

Die entscheidende Maßnahme für mehr Lebensmittelsicherheit wäre eine Verpflichtung der Futtermittelhersteller, jede Charge jeder Futtermittelkomponente vor einer Vermischung auf Dioxin zu testen und die Ergebnisse – im Falle einer Grenzwertüberschreitung auch die Entsorgungsnachweise – den Behörden vorzulegen.

In einer separaten Verordnung, welche die Regierung ohne Beteiligung des Parlaments erlassen kann, werden zwar verpflichtende Eingangskontrollen aufgegriffen. Dabei gibt es allerdings so viele Ausnahmeregelungen, dass die Maßnahmen letztlich wirkungslos bleiben werden (hier die ausführliche Kritik von foodwatch an den geplanten Vorschriften der Verordnung). foodwatch fordert, die Futtermittelhersteller zum Test ausnahmslos jeder Charge jeder Futtermittelkomponente zu verpflichten und diese Pflicht im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch auch gesetzlich zu verankern.