Nachricht 09.12.2013

Produktcheck: Gesundheitsschwindel bei Danone, Unilever & Co.

Verbraucher werden beim Lebensmitteleinkauf regelmäßig mit irreführenden Gesundheitsversprechen getäuscht – obwohl sie davor eigentlich seit einem Jahr durch eine EU-Verordnung geschützt sein sollten. Das ist das Ergebnis einer foodwatch-Untersuchung von verschiedenen Produkten, die gezielt mit Werbeaussagen zu Gesundheit und Wohlbefinden vermarktet werden. foodwatch fordert: Schluss mit dem Gesundheitsschwindel!

Seit einem Jahr sollen Verbraucher eigentlich vor irreführenden Gesundheitsversprechen im Supermarkt geschützt sein – so verspricht es jedenfalls die sogenannte EU-Health-Claims-Verordnung. Ein Produktcheck von foodwatch hat jetzt aber gezeigt: Die Verordnung ist gescheitert. Der Schwindel mit Gesundheitswerbung geht trotz des neuen Gesetzes einfach weiter, Danone, Unilever & Co. vermarkten Industrieprodukte im falschen Gesundheitslook.

Gesundheitsschwindel geht weiter – ganz legal

foodwatch hat exemplarisch verschiedene Produkte unter die Lupe genommen, die mit Gesundheitsversprechen beworben werden: Actimel von Danone, Belvita Frühstückskekse von Mondeléz (ehemals Kraft), Ferdi Fuchs Salami der Firma Stockmeyer, den Active O2-Drink von Adelholzener, Becel pro.activ-Margarine von Unilever, Nestlés Joghurt LC1 und Red Bull Energy Drink. Rein rechtlich erfüllen die Produkte und ihre Werbeaussagen die Vorgaben der europäischen Health-Claims-Verordnung – führen Verbraucher aber trotzdem in die Irre.

EU-Verordnung schützt nicht vor Irreführung

Das Problem: Zwar müssen sich Lebensmittelhersteller seit einem Jahr ihre Gesundheits-Claims durch die EU genehmigen lassen. Bewertet werden allerdings oft nur isolierte Effekte einzelner Zusätze, nicht ob das Lebensmittel insgesamt empfehlenswert ist. Daher können auch unausgewogene Produkte wie der Soft Drink Active O2, die Salami für Kinder Ferdi Fuchs oder der Trinkjoghurt Actimel genehmigte Health Claims tragen – wenn ihnen beispielsweise Vitamine oder Mineralstoffe extra zugesetzt werden. Lebensmittelhersteller mischen also einfach billige Vitamine oder Mineralstoffe in ihre Produkte und vermarkteten diese dann zu überteuerten Preisen ganz legal mit Gesundheitswerbung. Aber genau wie zuckriger Danone-Joghurt nicht vor Erkältung schützt, machen künstlich zugesetzte Vitamine aus fettig-salziger Salami kein gesundes Produkt und Mineralstoffe aus einem Soft Drink kein sportliches Getränk.

Selbst gesundheitlich umstrittene Produkte wie Red Bull oder Becel pro.activ werden mit einem vermeintlichen Zusatznutzen für die Gesundheit vermarktet – das kann für Verbraucher sogar gefährlich werden.

foodwatch fordert: Schluss mit Gesundheitsschwindel!

foodwatch meint: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind häufig irreführend und haben auf Lebensmitteln nichts verloren. Wenn selbst Süßigkeiten mit Gesundheits-Claims beworben werden dürfen, weil ihnen Vitamine zugesetzt sind, wird eine ausgewogene Ernährung eher verhindert als gefördert. Lebensmittel sind keine Medikamente – wer krank ist, sollte nicht in den Supermarkt gehen, sondern zum Arzt.

Über eine E-Mail-Aktion unter www.foodwatch.de/aktion-gesundheitsschwindel fordert foodwatch von EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg das Verbot gesundheitsbezogener Werbung auf Lebensmitteln.

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