Hochland: Grünländer-Käse

Hochland verspricht Käse aus „Milch von Freilaufkühen“ mit einer „grünen Seele“. Auf der Verpackung sind Gras, Löwenzahn und Butterblumen zu sehen. So entsteht der Eindruck, dass die Hochland-Kühe auf einer grünen Weide grasen können – tatsächlich werden sie aber im Stall gehalten.

Wofür der wohlklingende Phantasiebegriff „Freilaufkühe“ steht, löst Hochland im Kleingedruckten auf der Packungsrückseite auf: „Unsere Freilaufkühe können sich jederzeit frei im Stall bewegen. So können sie mit ihren Artgenossen in sozialen Kontakt treten und ein natürliches Herdenverhalten entwickeln.“ An Weidehaltung und frisches Gras als Futter ist also nicht zu denken. Und dass sich Milchkühe ganzjährig ohne Anbindung im Stall bewegen können, ist keine Besonderheit, sondern der Normalfall: Bereits im Jahr 2010 standen 72 Prozent aller deutschen Milchkühe im Laufstall.

Die Beschreibung hinten hat mit Freilauf nichts zu tun.
Susan hat das Produkt beim Schummelmelder eingereicht (insgesamt haben vier Personen Grünländer für den Goldenen Windbeutel nominiert).

Dass Hochland den frei erfundenen Begriff „Freilaufkühe“ nur im Kleingedruckten auf der Packungsrückseite erklärt, hat einen guten Grund: Menschen treffen im Supermarkt in nur 1,6 Sekunden eine Kaufentscheidung. Ausschlaggebend für die Produktwahl ist daher die Vorderseite – nicht das Kleingedruckte auf der Rückseite.

Bewusste Irreführung

Da der Begriff „Freilaufkühe“ eine Phantasiebezeichnung und nicht näher rechtlich definiert ist, bedient sich Hochland bewusst einer irreführenden Werbeaussage. Laut EU-Basisverordnung für Lebensmittelrecht dürfen die „Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln (…) die Verbraucher nicht irreführen.“  

Nichts Grünes an Grünländer.
Hardy hat das Produkt beim Schummelmelder eingereicht (insgesamt haben vier Personen Grünländer für den Goldenen Windbeutel nominiert).

Auch nach der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung dürfen Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein, beispielsweise in Bezug auf die „Eigenschaften“. Trotz des Irreführungsverbots wird diese Werbung von Grünländer bislang aber nicht durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden beanstandet. Grünländer kann also weiterhin Menschen täuschen, denen eine artgerechte Tierhaltung wichtig ist.

So reagiert Hochland

Hochland wurde bereits Anfang des Jahres auf lebensmittelklarheit.de wegen der irreführenden Bezeichnung „Freilaufkühe“ gemeldet. In einer Stellungnahme zur Nominierung für den Goldenen Windbeutel wiederholt Hersteller Hochland nun gegenüber foodwatch wörtlich die Aussagen, die er bereits gegenüber lebensmittelklarheit.de gemacht hatte. Hochland schreibt in seiner E-Mail vom 12. August an foodwatch: „Unter Freilauf verstehen wir bei Grünländer, dass sich unsere Kühe jederzeit frei im Stall bewegen können und zu keiner Zeit angebunden sind.“ Das rechtfertigt der Hersteller mit einer Umfrage: „Wir haben in einer repräsentativen Umfrage mit einem renommierten Marktforschungsinstitut geprüft, inwieweit die o.g. Definition den Erwartungen an den Begriff „Freilaufkuh“ entspricht. 82% der Verbraucher haben geantwortet, dass unsere Definition ihren Erwartungen „voll und ganz“ oder „ziemlich“ entspricht.“ Das Unternehmen hat die Umfrage jedoch nirgendwo veröffentlicht und liefert auch sonst keine weiteren Informationen, etwa zur konkreten Fragestellung oder den Befragten. Auf Anfrage von foodwatch verweigerte Hochland die Veröffentlichung mit der Begründung, dass „es sich hierbei um wettbewerbsrelevante Informationen handelt.“ Eine intransparente Umfrage ist für foodwatch kein Beweis, dass das Produkt ehrlich ist.