Nachricht 05.05.2014

foodwatch unterstützt Musterklage gegen Aldi

Um die Informationsansprüche gegenüber Unternehmen zu klären, unterstützt foodwatch die Klage einer Kundin gegen Aldi Nord. Die Neumünsteranerin Ruth Rockenschaub verklagt den Handelskonzern auf Herausgabe von Ergebnissen einer Lebensmittel-Laborprobe. Der Fall (AZ 32 C /1629-13) wird an diesem Freitag (9. Mai) um 12:00 Uhr vor dem Amtsgericht Neumünster, Schleswig-Holstein verhandelt.

Die Verbraucherin hatte Ende Mai 2013 zwei Päckchen „Irische Butter“ bei Aldi Nord gekauft, die sich als verdorben herausstellten. Sie hatte daraufhin von dem Discounter Informationen darüber verlangt, was genau mit den betroffenen Paketen nicht in Ordnung war. Aldi Nord hatte gegenüber der Kundin zwar eingeräumt, dass die Butter nicht zum Verzehr geeignet war und versichert, man habe das Lebensmittel im Labor überprüft – weigert sich jedoch bis heute, die Laborergebnisse herauszugeben.

Damit will sich die 60 Jahre alte Klägerin Ruth Rockenschaub nicht abspeisen lassen: „Ich will von Aldi nicht mit Warenproben und einer Entschuldigung abgespeist werden – ich will wissen, was in der verdorbenen Butter war, die ich gekauft habe. Wenn Aldi angeblich Laboranalysen vorliegen, warum werden diese dann verschwiegen?“

Welche Rechte haben Verbraucher gegenüber Unternehmen?

foodwatch sieht in der Klage einen Präzedenzfall: Im Lebensmittelrecht  ist bislang selbst im Fall von Gesundheitsrisiken unklar, welche Informationsansprüche Verbraucher gegenüber Lebensmittelunternehmen haben. Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist bisher nur geregelt, welche Informationen Behörden an die Verbraucher weitergeben müssen – die Auskunftspflichten von Unternehmen hingegen sind nicht klar defininert.

Die Mauertaktik von Aldi Nord ist nach Ansicht von foodwatch typisch für den Umgang von Lebensmittelunternehmen mit ihren Kunden. Mit der Klage möchte foodwatch klären, ob Verbraucher auf Basis der geltenden Rechtslage gesundheitsrelevante Informationen von den Unternehmen einfordern können. Aber: Es steht zu befürchten, dass die Gesetze hinten und vorne nicht ausreichen, um den legitimen Informationsansprüchen der Verbraucher gerecht zu werden – sollte sich dies bewahrheiten, muss der Gesetzgeber nachbessern. Die Forderung von foodwatch: Wir brauchen klare, direkte Auskunftsrechte auch gegenüber den Unternehmen.

Aldi rückt Laborergebnisse nicht raus

Die Neumünsteranerin Ruth Rockenschaub versucht mittlerweile seit fast einem Jahr vergeblich, die Aldi Nord nach eigener Aussage vorliegenden Informationen zu erhalten. Sie hatte beim Verzehr festgestellt, dass von den zwei Päckchen Butter ein unangenehmer, ranziger Geschmack ausgeht. Daraufhin hatte sie beide Päckchen bei der Filialleiterin zurückgegeben und den Zustand des Lebensmittels reklamiert. Erst auf mehrmaliges Nachhaken kam schließlich die Antwort von Aldi Nord: Die Reklamation sei berechtigt und man habe das Produkt aus den Filialen zurückgerufen. Darüber hinaus habe das Unternehmen „selbstverständlich umgehend zusätzliche laboranalytische Untersuchungen“ veranlasst. Mit welchem Ergebnis wollte Aldi jedoch nicht preisgeben. Der Handelskonzern ließ lediglich mitteilen, dass man sich nicht weiter äußern werde.

Dokumente

Klageschrift pdf, 3 MB