Nachricht 19.07.2016

Lidl und Kaufland verlangen von Lieferanten saubere Lebensmittel

Alle Lebensmittel, die als Eigenmarken von Lidl und Kaufland verkauft werden, dürfen in Zukunft keine bestimmbaren Mengen aromatischer Mineralöle enthalten. Das haben die beiden Discounter gegenüber foodwatch erklärt. Lidl und Kaufland sind damit nach Aldi Süd die nächsten Handelskonzerne, die ihren Eigenmarken-Lieferanten strikte Vorgaben zu  Mineralölverunreinigungen machen.

Lidl und Kaufland gehören zur Schwarz-Gruppe, Europas größtem Handelskonzern. Bereits im Februar hatte Konkurrent Aldi Süd angekündigt, keine Mineralölverunreinigungen mehr in seinen Eigenmarken zu dulden. Der Discounter erntete daraufhin harsche Kritik vom führenden Lobbyverband der deutschen Lebensmittelindustrie (BLL): Die Anforderungen von Aldi Süd seien technisch nicht umsetzbar. Auf Nachfrage von foodwatch bestätigte Aldi Süd jedoch, dass „zahlreiche“ Lieferanten die Initiative „unterstützen“.  Jetzt haben auch Lidl und Kaufland gegenüber foodwatch bestätigt, ihren Lieferanten ähnliche Vorgaben zu machen.

Schallende Ohrfeige für Lobbyisten

foodwatch begrüßte den Schritt. Offenbar dämmert es langsam der Branche, dass gefährliche Mineralöle in Essen nichts verloren haben. Das ist auch eine schallende Ohrfeige für die Cheflobbyisten der Branche, die seit Jahren behaupten, das Problem ließe sich nicht lösen. Doch die Initiativen von Lidl, Kaufland und Aldi zeigen: Mineralöle in Lebensmitteln sind nicht nur inakzeptabel, sondern auch technisch vermeidbar. foodwatch fordert Edeka, Rewe und Co. auf, nachzuziehen.

Mineralöle in Kinder-Schokoriegel

Aromatische Mineralöle (MOAH) können laut Europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) Krebs auslösen und das menschliche Erbgut schädigen. foodwatch fand in einer Reihe von Tests aromatische Mineralöle (MOAH) in Lebensmitteln – zuletzt im Kinder-Schokoriegel von Ferrero und in Schokolade von Lindt und Rübezahl. Die Verbraucherorganisation fordert eine Null-Toleranz für MOAH in Lebensmitteln. Zudem müssten die Produkte durch schützende Barrieren vor dem Übergang von Mineralölen aus Altpapierverpackungen geschützt werden. Solange es keine europäische Regelung gibt, sei die Bundesregierung in der Pflicht, ein nationales Gesetz zu beschließen.