Forderungen

Zu oft werden unsichere Lebensmittel nicht zurückgerufen, obwohl dies geboten wäre. Zu oft kommen Rückrufaktionen zu spät, sind Warnungen zu unklar formuliert. Und zu oft erfahren die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher von wichtigen Warnungen nichts. Was muss passieren? foodwatch hat dafür konkrete Vorschläge vorgelegt.

Wenn ein unsicheres Lebensmittel in den Handel gelangt ist, muss es zwingend zu einem öffentlichen Rückruf kommen. Und wenn eine Rückrufaktion nötig ist, dann muss auch alles dafür getan werden, die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zu warnen. Um das zu erreichen, sind aus Sicht von foodwatch zahlreiche Schwachstellen zu beheben.

Die wichtigsten Forderungen in Kürze

  • Rechtliche Vorgaben präzisieren und Ermessensspielräume verkleinern: Wenn der Verdacht besteht, dass gesundheitsgefährdende Lebensmittel Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht haben könnten, muss der verantwortliche Hersteller bzw. Händler die betroffenen Produkte in jedem Fall öffentlich zurückrufen. 
     
  • Rückruf-Werte einführen: Für relevante mikrobiologische Belastungen, Toxine, Verunreinigungen und Kontaminanten müssen spezielle Rückruf-Grenzwerte eingeführt werden. Werden diese überschritten, muss ein Unternehmen den Rückruf durchführen bzw. eine Behörde den Rückruf zwingend anordnen.
     
  • Risikoeinschätzung in die Hände der Behörden: Die zuständige Behörde, nicht das betroffene Unternehmen, muss beurteilen, ob eine Gesundheitsgefahr vorliegt und ein Rückruf erforderlich ist oder nicht.
     
  • Informationspflichten durchsetzen und ausweiten: Die bestehenden gesetzlichen Informationspflichten für Unternehmen im Falle von Rücknahmen und Rückrufaktionen müssen durchgesetzt, die Informationspflichten für Behörden und Unternehmen ausgeweitet werden.
     
  • Zuständigkeitschaos bei den Behörden entflechten: Sobald eine Behörde (egal welche) Kenntnis von einem Rückruf hat, muss sie den Rückruf ohne zeitlichen Verzug über das Portal lebensmittelwarnung.de und auf anderen Kanälen verbreiten. 
     
  • Pflicht zur Warnung auf allen relevanten Kanälen: Von einem Rückruf betroffene Unternehmen müssen verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle (Internetseiten und Blogs, Social-Media-Kanäle, E-Mail-Newsletter) zu nutzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu warnen. Händler müssen verpflichtet werden, Aushänge am Regal des betroffenen Produkts, im Kassenbereich sowie an zentraler Stelle im Eingangsbereich aufzuhängen – egal ob Eigen- oder Herstellermarken zurückgerufen werden.

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