Nachricht 14.09.2012

Kein Durchbruch für Hygiene-Ampel

Bei der Konferenz der Verbraucherminister von Bund und Ländern gab es keine Fortschritte im Streit über die Hygiene-Ampel. Wann und ob überhaupt Lebensmittelkontrollen mithilfe von Farbbalken veröffentlicht werden, steht weiter in den Sternen.

Bund und Länder schieben die Verantwortung im mittlerweise seit Jahren andauernden Streit über eine Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen weiterhin hin und her. Bei der Verbraucherschutzmninisterkonferenz in Hamburg gab es heute zwar erneut viel Zuspruch für die so genannte Hygiene-Ampel. Doch während die Länder vom Bund eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für das Farbbalken-System verlangen, schiebt Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) den Ländern die Verantwortung zu. Klar scheint nur: Eine bundesweite Pflicht zur Veröffentlichung wird es nicht geben. Jedes Land soll selbst entscheiden, ob es die Hygiene-Ampel einführt oder nicht, ob es die Betriebe zum Aushang verpflichtet oder ihnen die Wahl lässt. Doch das war eigentlich schon immer so: Jedes Land kann längst eigenständig eine Veröffentlichungspflicht der Kontrollergebnisse per Landesgesetz durchsetzen. Allein: Getan hat dies noch kein einziges Bundesland.