Nachricht 06.02.2015

NRW: Gericht stoppt Verbot der Küken-Tötung

Das Verwaltungsgericht Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das massenweise Töten männlicher Küken zu verbieten. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, habe der Bundesgesetzgeber es bislang versäumt, für eine Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz zu sorgen. Diese sei aber für eine Entscheidung notwendig.

Dem Verbot der Tötung männlicher Küken stünden im Grundgesetz verankerte Interessen der Betreiber entgegen (Freiheit der Berufswahl), argumentierte das Gericht. Ob eine gewandelte Bewertung des Tierschutzes im Grundgesetz höher zu sehen sei als die Interessen der Kläger, könne nicht die Verwaltung eines Bundeslandes entscheiden.

Das Gericht gab damit Klagen von elf Brütereien aus NRW statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der Bedeutung ist Berufung am Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (Az.: 2 K 80/14 und 2 K 83/1 vom 30.1.)

Männliche „Eintagsküken“ als unerwünschtes Nebenprodukt

Als erstes Bundesland überhaupt hatte NRW die massenhafte Tötung männlicher Küken 2013 per Erlass verboten. Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. NRW hatte den Brütereien eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 eingeräumt. Diese Frist bewertete das Gericht als unangemessen kurz.

(dpa)