Nachricht 29.11.2010

Bundesrat beschließt Grenzwert – für Kleinkinder zu lax

Zukünftig darf in Deutschland kein Trinkwasser mehr aus den Leitungen fließen, das mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter enthält. Das hat der Bundesrat am Freitag mit einer Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. 

Nachdem foodwatch vor zwei Jahren erstmalig Daten zur Uranbelastung von Trinkwasser veröffentlichte, hatte die Bundesregierung die Einführung eines Grenzwertes angekündigt. Doch der nun beschlossene Höchstwert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter bietet keinen ausreichenden Schutz für Säuglinge und Kleinkinder. Das zeigt eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von März 2009, die deutsche Behörden eigens in Auftrag gegeben hatten.

Bundesregierung und Bundesrat verletzen Fürsorgepflicht

Mit einem Höchstwert von 10 Mikrogramm verletzen Bundesregierung und Bundesrat ihre Fürsorgepflicht für die Schwächsten. In falscher Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Interessen einiger Wasserversorger ignorieren sie den letzten Stand der Wissenschaft. Wasser darf aus Vorsorgegründen nicht mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter enthalten, egal ob Trink- oder Mineralwasser. Ein Grenzwert muss auch besonders gefährdete Gruppen wie Säuglinge und Kleinkinder zuverlässig schützen. Für in Flaschen abgefülltes Mineralwasser gilt schon heute: Enthält es mehr als 2 Mikrogramm Uran pro Liter, darf es nicht mit dem Hinweis „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ verkauft werden.

Aus der EFSA-Studie geht zudem unmissverständlich hervor, dass noch bei einer Uranbelastung von unter 4 Mikrogramm pro Liter Wasser bei Kleinkindern und Säuglingen erhebliche Risiken für eine Schädigung lebenswichtiger Organe bestehen. Gleichzeitig ist es technisch ohne Weiteres möglich, Uran bis an die Nachweisgrenze heran aus dem Wasser zu filtern.

Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss nun die Bundesregierung den Beschlüssen des Bundesrats zustimmen.