foodwatch-Forderungen: Grenzwerte und Warnhinweise

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Gesundheitsschutz muss Vorrang haben, meint foodwatch. Grenzwerte müssen so festgelegt werden, dass sie auch die Empfindlichsten schützen, nämlich Säuglinge und Kleinkinder. foodwatch fordert deshalb einen Uran-Grenzwert von zwei Mikrogramm pro Liter.

Die foodwatch vorliegenden Messdaten legen nahe, dass jede achte Trinkwasserquelle und jeder achte Mineralwasserbrunnen für Säuglinge und Kleinkinder nicht geeignet ist. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, einen verbindlichen und sicheren Grenzwert zu erlassen, der auch die Schwächsten wirksam vor Schäden schützt. Doch die Industrie hat hier ebenfalls eine Verantwortung. Die foodwatch-Forderungen im Einzelnen:

Maßstab sind die Schwächsten

Gesundheitsvorsorge muss sich an den Schwächsten orientieren – an Säuglingen und Kleinkindern, die durch eine Uranbelastung im Wasser schneller und stärker geschädigt werden können als Erwachsene.

Einheitlicher Grenzwert von zwei Mikrogramm:

Für Trink- und Mineralwasser muss daher ein einheitlicher Grenzwert von zwei Mikrogramm Uran pro Liter festgelegt werden. Wasser mit einem höheren Urangehalt muss aus den Leitungen und Flaschen verschwinden. foodwatch hat damit seine ursprüngliche Forderung nach einem Grenzwert von zehn Mikrogramm an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Bei Trinkwasser ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug. Auch bei Mineralwasser kann die Bundesregierung unter Federführung des Verbraucherministeriums eine nationale Regelung schaffen, wenn es nicht zu einer europäischen Lösung kommt.

Warnhinweise

Solange es noch keinen Grenzwert für Mineralwasser gibt, müssen die Verbraucher über die Uranbelastung im Wasser informiert werden. foodwatch fordert die Abfüller dazu auf, ihrer Verantwortung für die Gesundheit von Kleinkindern nachzukommen und  den Urangehalt auf die Etiketten zu drucken. Bei Uranwerten von mehr als zwei Mikrogramm pro Liter ist zusätzlich ein Warnhinweis „nicht geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und für Kleinkinder“ abzubilden. Überschreitet der Urangehalt im Leitungswasser den Wert von zwei Mikrogramm pro Liter, werden die Wasserversorger zur Information ihrer Kunden verpflichtet.