Mineralwasser: Kein Grenzwert für Uran

Anders als bei Trinkwasser gibt es für Mineralwasser kein gesetzliches Uran-Limit. Dabei wäre ein Grenzwert dringend erforderlich: Die von foodwatch veröffentlichten Messdaten legen nahe, dass bis zu jede achte Marke zumindest für Kleinkinder kritische Uranwerten aufweist.

Wollen Abfüller ihr Mineralwasser als „geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnahrung“ bewerben, müssen sie strenge Höchstgrenzen einhalten. Für Uran beispielsweise 2 Mikrogramm pro Liter – ein Wert, der unumstritten als sicher gilt. Alle anderen Mineralwässer, die natürlich ebenso von Kindern getrunken werden, können unbeschränkt hoch belastet sein. Ein gesetzliches Limit besteht nicht, anders als bei Trinkwasser.

foodwatch fordert Grenzwert von 2 Mikrogramm Uran pro Liter

Dabei resultiert aus einem Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA, dass bei Säuglingen und Kleinkindern die tolerierbare Uranaufnahme bereits bei einer Belastung des Wassers von unter 4 Mikrogramm erreicht wird. Bei dauerhaftem Konsum drohen Nierenschädigungen. foodwatch fordert daher aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, den Grenzwert für den Werbehinweis „geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnahrung“ allgemeingültig für alle Mineralwässer vorzuschreiben. Höher belastete Marken dürften dann nicht länger in den Handel gebracht werden.

Fast 90 Prozent der Mineralwässer nur sehr niedrig belastet

foodwatch hat in den vergangenen Jahren immer wieder Messdaten bei den Behörden abgefragt und eigene Laboranalysen beauftragt. Das Ergebnis: Fast 90 Prozent der Marken hält den Wert von 2 Mikrogramm Uran pro Liter problemlos ein. Rund13 Prozent der Werte lagen darüber – es ist also davon auszugehen, dass bis zu jede achte Mineralwassermarke mit für kleine Kinder kritischen Werten belastet sein kann. Sie alle dürften nicht als geeignet für Säuglinge verkauft werden. Darunter waren auch bekannte Marken wie San Pellegrino und Perrier (beide von Nestlé) oder Überkinger. Einige Marken waren sogar höher belastet, als es der gesetzliche Höchstwert für Trinkwasser zuließe (10 Mikrogramm).

Behördenrat: Einfach die Wassermarke wechseln

Nicht ganz einfach zu beantworten ist die naheliegende Frage: Warum gibt es für Trinkwasser einen Grenzwert und für Mineralwasser nicht? Fest steht: Schon die Zuständigkeit in der Bundesregierung ist eine andere – Trinkwasser fällt in das Aufgabengebiet des Gesundheitsministeriums, Mineralwasser in das des Verbraucherschutz-Ressorts. Behördenvertreter rechtfertigten den fehlenden Grenzwert bei Mineralwasser in der Vergangenheit damit, dass die Verbraucher bei Mineralwasser schließlich die Marke wechseln könnten – ein einigermaßen absurdes Argument, wenn sie die Belastung ihrer Marke gar nicht erst erfahren.

Bei Mineralwasser darf Uran nicht rausgefilter werden

Vor allem gibt es einen Unterschied im Umgang mit dem Wasser: Trinkwasser wird aufbereitet – dabei kann Uran mithilfe von Ionentauschern bis an die Nachweisgrenze herausgefiltert werden. Eine solche Behandlung ist für Mineralwasser verboten, es soll „natürlich“ abgefüllt werden. Für viele Marken ließe sich die Belastung senken, in dem das Wasser aus einem hochbelasteten Brunnen mit Wasser aus weniger belasteten Brunnen gemischt würde. Einige wenige Quellen jedoch wären ungeeignet, die Brunnen müssten stillgelegt werden. Dass die Unternehmen, die diese Brunnen unterhalten, davon wenig begeistert sind, liegt auf der Hand. Ein Fortschritt für den Gesundheitsschutz wäre es allemal.