Nachricht 04.05.2015

Aldi will Tierbestandteile in Knabbergebäck kennzeichnen

Aldi Süd will tierische Bestandteile in Knabbergebäck zukünftig freiwillig kennzeichnen, wie der Discounter gegenüber foodwatch angekündigt hat. foodwatch forderte vor der Verbraucherminister-Konferenz endlich eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für „versteckte Tiere“ in Lebensmitteln.

Aldi Süd macht Schluss mit versteckten Tieren: Bisher setzt der Lebensmittel-Discounter bei der „Crackets Knabberbox“ und den „Kartoffel Rings Paprika“ Schweinebouillon ein – ohne dies auf der Packung anzugeben. Die Supermarktkette teilte nun jedoch foodwatch mit, „dass eine freiwillige Deklaration dieser tierischen Zusatzstoffe bereits mit dem Lieferanten vereinbart wurde“.

„Versteckte Tiere“ im Einkaufswagen

Das Beispiel Aldi zeigt: Eine Kennzeichnung aller tierischen Bestandteile in Lebensmitteln ist problemlos möglich. Doch bei vielen Produkten wie Saft oder Chips können Verbraucher nach wie vor nicht erkennen, ob tierische Bestandteile zum Einsatz kommen. So wird zum Beispiel Läuse-Extrakt in „Orangina Rouge“-Limonade oder „Bum Bum“-Eis von Schöller eingesetzt, bei „Albi“-Säften kann Schweinegelatine zum Klären von Trübstoffen verwendet werden – auf der Verpackung ist das für Verbraucher jedoch kaum oder gar nicht erkennbar.

Vebraucherminister müssen endlich handeln!

foodwatch fordert vor der am Mittwoch beginnenden Verbraucherschutzminister-Konferenz, Lebensmittelhersteller endlich per Gesetz zu verpflichten, „versteckte Tiere“ zu kennzeichnen – wo Tier drin ist, muss auch Tier drauf stehen! Der niedersächsische Verbraucherminister Christian Meyer hatte sich im vergangenen Jahr bereits dafür ausgesprochen. Im Dezember 2014 überreichte foodwatch mehr als 100.000 Unterschriften aus einer E-Mail-Protestaktion an das Bundesernährungsministerium; bislang lehnt das Ministerium eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht jedoch ab.


foodwatch fordert gesetzliche Kennzeichnungspflicht

Im deutschen oder europäischen Lebensmittelrecht gibt es bisher keine lückenlose Kennzeichnungspflicht für Zutaten oder Zusatzstoffe tierischen Ursprungs oder zum Einsatz tierischer Bestandteile in der Produktion. Um Transparenz und Wahlfreiheit zu erreichen, hat foodwatch im April 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die zentrale Forderung: Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich und inklusive Angabe der Tierart erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen. Verbraucher, die auf tierische Bestandteile in Lebensmitteln aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen verzichten wollen, müssen endlich auch die Möglichkeit dazu bekommen.

Eine rein freiwillige Kennzeichnung bietet nach Auffassung von foodwatch keine verlässliche Transparenz. Auch die überfällige gesetzliche Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ könne keine abschließende Klarheit schaffen: Denn bei vielen – dem Anschein nach rein pflanzlichen – Lebensmitteln erwarten Verbraucher keine Tierprodukte oder -bestandteile, auch wenn diese nicht explizit als „vegan“ oder „vegetarisch“ beworben werden.