Nachricht 19.05.2010

EU-Parlament lehnt neuen „Fleisch-Kleber“ Thrombin ab

Das EU-Parlament hat die Zulassung des Enzyms Thrombin gestoppt. Bei der Abstimmung am 19. Mai lehnte die Mehrheit der Parlamentarier den entsprechenden Vorschlag der Kommission ab. Mit Hilfe von Thrombin lassen sich kleinere, rohe Fleischstücke zusammenkleben – und anschließend zum Beispiel als Schinken verkaufen.

Mit 370 Stimmen hat die Mehrheit der EU-Parlamentarier heute die Zulassung von Thrombin abgelehnt. Damit darf die Fleischwirtschaft das Enzym Thrombin, das besonders gut als Klebemittel für rohes Fleisch geeignet ist, vorerst nicht einsetzen.

EU-Parlament entscheidet im Sinne der Verbraucher

foodwatch hatte die EU-Parlamentarier vor der Abstimmung in einem persönlichen Schreiben dazu aufgefordert, den Einsatz von Thrombin nicht zu erlauben. Denn aus Verbrauchersicht ist der Einsatz von Thrombin nicht notwendig – profitieren würde davon nur die Ernährungswirtschaft. Schon heute wird roher Schinken verkauft, der mit Hilfe von Enzymen aus einzelnen Stücken zusammengefügt ist. Verbraucher werden so über die tatsächliche Beschaffenheit und Qualität von Fleisch getäuscht. Denn mit bloßem Auge ist beim Einkauf nicht zu erkennen, ob es sich um ein gewachsenes Stück Fleisch handelt oder ob Reststücke verklebt wurden. Mit der Zulassung von Thrombin wäre diese irreführende Praxis noch erleichtert worden. Die Entscheidung des EU-Parlaments ist deshalb zu begrüßen.

Thrombin bleibt verboten – das Kleben geht weiter

Doch das Thema „Klebeschinken“ ist damit nicht vom Tisch. Andere Substanzen, die dafür bereits heute eingesetzt werden, machen diese Herstellungsweise weiter möglich. Hier ist Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner gefordert. Es ist höchste Zeit, dass sie in Europa ein Verbot von solchen Edelfleisch-Imitaten auf den Weg bringt.