Pressemitteilung 02.05.2016

foodwatch zu TTIP / Veröffentlichung der Verhandlungspapiere

Berlin, 2. Mai 2016. Zu den heute veröffentlichten TTIP-Papieren erklärt Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch: 
 
Die veröffentlichten Dokumente rechtfertigen die Kritik an dem Freihandelsabkommen. Es liegt aber nicht nur am Druck der USA, dass Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsstandards durch TTIP ausgehebelt werden. Die EU hat bei wichtigen Fragen wie dem Vorsorgeprinzip oder dem Investitionsschutz die Zügel schon vorab aus der Hand gegeben.


Beispiel Vorsorgeprinzip:

Im Verhandlungsmandat der EU ist das Vorsorgeprinzip nicht einmal erwähnt. Und im CETA-Vertragstext, der bereits vorliegt und als Blaupause für TTIP gilt, ist das Vorsorgeprinzip abgeschafft. Anders als es von den Verhandlern und der Bundesregierung behauptet wird, hat die EU das Vorsorgeprinzip also schon freiwillig vor Beginn der Verhandlungen geopfert - und nicht erst auf Druck der US-Seite.

Beispiel Investitionsgerichtshof:

„Die von der EU ins Spiel gebrachte Alternative zu den Investitionsschiedsgerichten stellt keine wesentliche Verbesserung dar. Das Kernproblem bleibt: Ob Schiedsgerichte oder Investitionsgerichtshof - das System der Investor-Staat-Streitbeilegung etabliert eine Paralleljustiz. Auch wenn es eine Berufungsinstanz und fest bestellte Richter geben soll, haben Investoren ausschließlich Rechte aber keinerlei Pflichten. Sie können nach wie vor Staaten auf Schadenersatz verklagen, wenn diese Gesetze zum Schutz des Gemeinwohles beschließen - sogar für in der Zukunft entgangene Gewinne.“