Pressemitteilung 02.01.2018

Lebensmittelüberwachung: foodwatch kritisiert Interessenkonflikt bei Bayerns Verbraucherministerin durch Rolle in Familienunternehmen

  • Ministerin Ulrike Scharf ist neben ihrem Ministeramt Gesellschafterin eines Reiseunternehmens, das auch gastronomische Angebote macht
  • foodwatch bemängelt Verstoß gegen Lebensmittelrecht: Firma der Ministerin war nicht als Lebensmittelbetrieb registriert und entzog sich damit den amtlichen Kontrollen
  • Fehlende Transparenz: Unternehmen Scharf profitiert von Politik der Ministerin Scharf

Berlin, 2. Januar 2018. foodwatch hat die Rolle von Bayerns Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf als Gesellschafterin eines Reiseunternehmens kritisiert. Da das Unternehmen eine Reihe gastronomischer Angebote mache, besteht nach Auffassung der Verbraucherorganisation ein Interessenkonflikt mit ihrer Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung im Freistaat. Zudem habe die Scharf OHG über Jahre hinweg gegen ihre Registrierungspflicht bei der zuständigen Lebensmittelbehörde verstoßen und sich so den amtlichen Kontrollen entzogen – auch in der Zeit vor ihrer Ernennung zur Ministerin, in der Frau Scharf selbst als Geschäftsführerin fungierte. Die Registrierung holte die Scharf OHG erst im August 2017 im Zuge der Recherchen von foodwatch nach. Bis dahin hatte es offenbar keine amtlichen Kontrollen in dem Unternehmen gegeben. Dass dies jahrelang unentdeckt blieb, liegt nach Auffassung von foodwatch auch daran, dass in Bayern die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen nicht veröffentlicht werden – eine Politik, die im Verantwortungsbereich von Ministerin Scharf liegt.

„Betriebe können offenbar komplett unter dem Radar der Lebensmittelkontrolle arbeiten, wenn sie sich einfach nicht bei den Behörden registrieren. Ausgerechnet die Versäumnisse des Unternehmens von Frau Scharf legen eine Schwachstelle in der Lebensmittelüberwachung offen, für die in Bayern die Verbraucherschutzministerin politisch verantwortlich ist“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Der Interessenkonflikt ist nicht von der Hand zu weisen: Das Unternehmen Scharf profitierte jahrelang von der Intransparenz in der bayerischen Lebensmittelüberwachung und Ministerin Scharf lehnte die Einführung bewährter Transparenzsysteme wie eines Hygiene-Smileys oder Kontrollbarometers in Bayern ab.“

Ulrike Scharf war von 2008 an Geschäftsführerin der Scharf Omnibus & Reisebüro OHG. Ende 2014, kurz nach ihrem Amtsantritt als Ministerin, wurde ihre Vertretungsberechtigung im Handelsregister gelöscht, Frau Scharf blieb jedoch Gesellschafterin. Neben dem klassischen Busreise- und Reisebürogeschäft macht die Scharf OHG auch eine Reihe gastronomischer Angebote, von Busreisen mit Bierausschank oder einer kulinarischen „Vollversorgung“ (Eigenwerbung) bis hin zu Kaffee und Sektfrühstück in einer Warte-Lounge. Lebensmittelkontrollen fanden in dem Familienunternehmen über Jahre hinweg jedoch nicht statt – weil sich die Scharf OHG beim zuständigen Landratsamt Erding nicht als Lebensmittelbetrieb registrierte. Dazu wäre sie laut foodwatch nach der EU-Verordnung 852/2002 jedoch verpflichtet gewesen. 

Auf Anfrage von foodwatch zu ihrer Doppelrolle als Ministerin und Gesellschafterin ließ Frau Scharf mitteilen: „Ein Interessenkonflikt durch diese rechtskonforme Situation war zu keinem Zeitpunkt begründet. Zuständig für die Lebensmittelüberwachung in den Betrieben vor Ort sind in Bayern die Landratsämter und die kreisfreien Städte.“ foodwatch kritisierte diese Argumentation als absurd: Durchgeführt  werden die Betriebskontrollen zwar in der Regel von den Kreisen und Städten, die oberste Lebensmittelkontrollbehörde im Freistaat Bayern jedoch ist das von Ulrike Scharf geführte Ministerium. Ihm untersteht auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), das eigene Kontrollen durchführt, für die Untersuchung von Proben aus den bayerischen Unternehmen zuständig ist und Probenpläne für die Lebensmittelüberwachung erstellt. Nicht zuletzt ist Ministerin Scharf zuständig für den gesetzlichen Rahmen auf Landesebene – und hier gibt es für die Bundesländer Spielräume: Jedes Bundesland kann per Landesgesetz regeln, ob und wie die Öffentlichkeit über Lebensmittelkontrollen informiert wird. Verbraucherschützer – auch foodwatch – fordern seit Jahren, dass alle Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden. Vorbild ist das dänische Modell („Smiley-System“), das zu einer deutlichen Verringerung der Beanstandungsquoten geführt und gleichzeitig Transparenz über die Arbeit der Kontrollbehörden geschaffen hat. Ministerin Scharf hat sich gegen ein solches Transparenzsystem ausgesprochen.

Die Scharf OHG vertrat in einem Schreiben an foodwatch die Position, dass die OHG „kein Lebensmittelunternehmen“ sei und daher keine Registrierung erforderlich war. Auf der Internetseite des von Frau Scharf geführten Verbraucherschutzministeriums heißt es allerdings: „Registrierungspflichtig sind alle Betriebe, die Lebensmittel produzieren, verarbeiten oder vertreiben.“ Dies gelte für „Betriebe mit einer gewissen Kontinuität und einem gewissen Organisationsgrad. […] In Zweifelsfällen ist dies von der örtlichen zuständigen Behörde zu entscheiden.“ Doch zu einer solchen Behördenentscheidung konnte es nicht kommen, weil die OHG sich beim zuständigen Landratsamt Erding nicht registrierte. Erst nach einer Anfrage von foodwatch holte die OHG (weiterhin in der Auffassung, dass dies gar nicht erforderlich sei) die Registrierung nach. Das Landratsamt bestätigte die Registrierung und führt die Scharf OHG seither als Lebensmittelunternehmen, bei einer Betriebskontrolle Anfang September stellte es keine Mängel fest.  

Obwohl foodwatch explizit nach den verschiedenen gastronomischen Angeboten fragte, ging das Unternehmen Scharf in seiner Antwort lediglich auf das Sektfrühstück ein, das nur selten stattfinde und von einem externen Caterer geliefert werde. Weder Frau Scharf noch die OHG machten auf mehrfache Anfrage von foodwatch Angaben dazu, in welchem Umfang genau andere gastronomische Angebote gemacht würden und welche dieser Angebote von eigenen Mitarbeitern umgesetzt werden. Auf weitere Fragen gingen die Ministerin und die OHG gar nicht erst ein. Wie genau füllt Frau Scharf ihre Rolle als Gesellschafterin aus? Wie stellt die OHG die Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorgaben (z.B. Betriebshygiene, Kennzeichnung) sicher? Verfügt sie über ein Hygiene- und HACCP-Konzept, wozu Lebensmittelbetriebe verpflichtet sind? Darauf erhielt foodwatch keine Antwort.

„Wir unterstellen weder, dass Frau Scharf bewusst gegen Vorgaben verstoßen hat noch haben wir einen Anhaltspunkt dafür, dass es Hygieneprobleme in ihrem Unternehmen gab“, betonte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Aber: Es ist nicht nachvollziehbar, dass es Frau Scharf und ihr Unternehmen auch auf mehrfache Fragen hin ablehnen, Transparenz zu schaffen und so ein vollständiges Bild zu schaffen, was die offensichtlichen Berührungspunkte von Unternehmen und Ministeramt angeht.“

foodwatch forderte die bayerische Verbraucherministerin erneut auf, ihre Blockade gegen mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung aufzugeben. Frau Scharf müsse per Landesgesetz dafür sorgen, dass endlich alle Kontrollen und alle Ergebnisse öffentlich werden. Vorbild müsse das erfolgreiche „Smiley-System“ aus Dänemark sein: Dort werden seit mehr als 15 Jahren alle Kontrollergebnisse detailliert und mit einem Smiley-Symbol versehen an der Tür von Lebensmittelbetrieben ausgehängt. Die Quote der beanstandeten Unternehmen ist seitdem massiv zurückgegangen. In Bayern hingegen erfahren die Verbraucherinnen und Verbraucher in aller Regel nicht, welche Betriebe kontrolliert wurden und wo es Beanstandungen gab. Rücker: „Es ist Zeit für das Bayern-Smiley! Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu erfahren, wie es um die Lebensmittelüberwachung im Freistaat bestellt ist.“