Pressemitteilung 09.08.2017

Nach Abmahnung durch foodwatch: Rewe muss fehlende Nährwertangaben in seinem Online-Shop nachtragen

Berlin, 9. August 2017. Nach einer Abmahnung durch foodwatch hat der Lebensmittelhändler Rewe fehlende Pflichtangaben in seinem Online-Shop nachgetragen. Die Verbraucherorganisation hatte kritisiert, dass Rewe verschiedene Produkte seiner Eigenmarken „ja!“, „Feine Welt“ und „Beste Wahl“ ohne Nährwertinformationen bewarb – ein klarer Verstoß gegen die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung. Das Unternehmen gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und ergänzte bei den noch angebotenen Produkten Angaben zum Kalorien-, Fett- oder Zuckergehalt. „Wir haben diesen Vorwurf recherchiert und mussten feststellen, dass dieser zu Recht ergeht“, heißt es in dem Schreiben aus der Rechtsabteilung der Rewe-Gruppe an foodwatch. 

„Internetsupermärkte sind auf dem Vormarsch. Aber auch online muss sichergestellt sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Zucker- oder Fettgehalte von Lebensmitteln erkennen können. Ohne Nährwertangaben ist dies nicht möglich“, sagte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch. „Seit mehr als einem halben Jahr sind Hersteller und Händler verpflichtet, die Nährwerte der Lebensmittel anzugeben – direkt auf den Verpackungen, aber auch im Online-Shop. Es ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig, dass Rewe den Verbraucherinnen und Verbrauchern Pflichtangaben vorenthalten hat.“

Seit Ende 2016 schreibt die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung Herstellern eine verbindliche Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung des Lebensmittels vor. Werden Lebensmittel im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Online-Händler. Die sieben Pflichtangaben der Nährwertkennzeichnung umfassen den Brennwert sowie die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Werte müssen sich auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels beziehen.

foodwatch mahnte Rewe für neun Artikel ab, die der Handelskonzern als Eigenmarken ohne Nährwertangaben anbot. Bei den Erdnüssen und der Apfelschorle von „Beste Wahl“, dem Käsegebäck von „Feine Welt“ und der Knabbermischung von „ja!“ fügte Rewe die Nährwertangaben nun nachträglich hinzu. Andere abgemahnte Produkte – die Gebäckmischung von „Feine Welt“, das Soja-Eis von „Beste Wahl“ sowie der Orangennektar, die Apfel-Rhabarber-Schorle und die Apfel-Holunder-Schorle von „ja!“ – sind aktuell im Rewe-Online-Shop nicht mehr verfügbar.