Pressemitteilung 14.10.2016

Presse-Statement: CETA-Zusatzerklärung: EU trickst beim Vorsorgeprinzip

Mit einem dreisten Formulierungstrick will die EU der Kritik an einer mangelhaften Verankerung des Vorsorgeprinzips in dem geplanten europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA begegnen. Das kritisierte die Verbraucherorganisation foodwatch am Freitag. Der neue Entwurf einer Zusatzerklärung zu CETA sei „reine Augenwischerei“, erklärte Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch.

Das Vorsorgeprinzip ist ein fest im europäischen Recht verankerter Grundsatz. Demnach muss der Staat zum Beispiel die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorsorglich schützen, selbst wenn eine Gefahr noch nicht mit letzter wissenschaftlicher Sicherheit belegt ist. Ein wesentlicher Kritikpunkt an CETA ist die mangelhafte Verankerung des Vorsorgeprinzips im Vertragstext. Diesem und anderen Kritikpunkten will die Europäische Kommission mit einer „Joint Declaration“, einer gemeinsam mit Kanada und den EU-Mitgliedstaaten abgefassten interpretatorischen Zusatzerklärung zu CETA, begegnen. In einem neuen, gestern Abend bekannt gewordenen Entwurf dieser Erklärung wird der Deutschen Presseagentur zufolge nun erstmals wörtlich Bezug auf den Vorsorgegedanken genommen – mit dem Satz: „Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und Kanada bestätigen noch einmal ihre Verpflichtungen, die sie hinsichtlich von Vorsorge in internationalen Abkommen eingegangen sind.“

Die neue Erklärung soll offenbar vorgeben, jetzt endlich das Vorsorgeprinzip in CETA zu verankern – doch an der Substanz des Vertragstextes ändert sie nichts“, kritisierte Lena Blanken von foodwatch. Das Trickreiche der jetzt vorgelegten Formulierung erkenne man erst auf den dritten Blick. Denn der Entwurf der Zusatzerklärung verweist nicht einfach auf das Vorsorgeprinzip, sondern auf Vorsorge-„Verpflichtungen“, die EU, EU-Mitgliedstaaten und Kanada „in internationalen Abkommen“ eingegangen sind. „Das ist eine wesentliche Einschränkung, mit der bedeutende Teile des Vorsorgeprinzips, wie wir es in Europa kennen, über Bord geworfen würden!“, so Lena Blanken. „In internationalen Abkommen sowie im CETA-Vertragstext beschränkt sich der Vorsorgegedanke auf den Umwelt- und Arbeitsschutz – in der EU erstreckt er sich aber auch auf den Verbraucherschutz und den Schutz der menschlichen Gesundheit. Beim Handel mit Lebensmitteln oder bei Regelungen über Pflanzenschutzmittel erkennen internationale Vereinbarungen das Vorsorgeprinzip gerade nicht an, anders als die EU. Fazit: Auch mit dem eiligst in die Zusatzerklärung eingeschobenen Satz würde CETA das Vorsorgeprinzip wenn überhaupt nur für den Arbeits- und Umweltschutz anerkennen, aber nicht für den Gesundheits- und Verbraucherschutz. CETA öffnet Tür und Tor, um das Vorsorgeprinzip zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Pflanzenschutzmitteln zu unterlaufen.“