Pressemitteilung 22.03.2013

Presse-Statement: foodwatch zu Bundesrat / Informationen bei Täuschungsfällen in der Lebensmittelwirtschaft

Zum heutigen Beschluss des Bundesrates über Informationen bei Täuschungsfällen in der Lebensmittelwirtschaft erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch:

„Obwohl der Bundesrat die vom Bundestag nach dem Pferdefleischskandal beschlossene Änderung der behördlichen Informationspflichten bei Täuschungsfällen für weitgehend wirkungslos hält, stimmte er heute zu. Man wolle, so steht es wörtlich in der Beschlussvorlage, 'die damit verbundene – geringfügige – Verbesserung der Transparenz amtlicher Überwachungsergebnisse nicht verzögern'. Sieben Jahre und zahlreiche Skandale nach dem Gammelfleischskandal hat der Bundesrat in seiner heute gefassten Entschließung allerdings auch festgestellt, dass die so genannte Transparenzgesetzgebung bei Lebensmitteln vorne und hinten nicht funktioniert. So gut wie nichts passt zusammen, es wimmelt vor unbrauchbaren Vorschriften in handwerklich schlecht gemachten Gesetzen. Regelmäßig werden auskunftswillige Behörden von den Gerichten zurückgepfiffen, auf das in Dänemark seit zehn Jahren bewährte Smiley-System der Veröffentlichung aller amtlichen Hygienekontrollen warten die Verbraucher bis heute vergeblich.

foodwatch fordert die Länder auf, noch in diesem Jahr endlich ein stimmiges Paket von Transparenzregeln vorzulegen, mit denen die Informationsrechte der Verbraucher konsequent durchgesetzt werden: Die Behörden müssen verpflichtet werden, alle Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung zu veröffentlichen. Dies muss ohne Ausnahme auch für Hygieneverstöße und Täuschung gelten. Bisher hat der Gesetzgeber die Verbraucher mit Transparenz-Placebos abgespeist. Das ist nicht nur respektlos gegenüber den Bürgern, sondern beschädigt auch die Glaubwürdigkeit von Bundestag und Bundesrat.“