Pressemitteilung 10.04.2014

Presse-Statement: foodwatch zu EuGH / Monsterbacke / Verbrauchertäuschung

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Streit um den Joghurt „Monsterbacke“ von Ehrmann erklärt Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Es ist mehr als absurd, dass Richter monatelang auf Trab gehalten werden, um eine einzige Werbelüge aus der Welt zu räumen – mit dem Ergebnis: Eine Verbrauchertäuschung verschwindet, unzählige weitere bleiben in den Supermarktregalen liegen. Das höchstrichterliche Urteil wird das grundsätzliche Problem nicht lösen: Die ‚Monsterbacken‘ lauern überall, denn irreführende Werbung hat im Lebensmittelmarkt System. Ohne glasklare gesetzliche Regelungen werden Lebensmittelhersteller weiterhin Verbraucher ganz legal mit irreführenden Gesundheitsversprechen täuschen oder Zuckerbomben als kindgerechte Produkte vermarkten. EU und Bundesregierung müssen dem weit verbreiteten Etikettenschwindel endlich mit deutlichen Kennzeichnungsvorgaben einen gesetzlichen Riegel vorschieben, damit ein schnöder Joghurt gar nicht erst sämtliche gerichtliche Instanzen beschäftigen muss. foodwatch hat einen 15-Punkte-Plan mit konkreten gesetzlichen Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Verbraucher vor den häufigsten Täuschungsfällen geschützt werden können.“

Hintergrund:

Der 15-Punkte-Plan von foodwatch im Detail: www.foodwatch.de/15punkte (direkt als pdf: http://bit.ly/PTTV7s