Pressemitteilung 09.11.2017

Presse-Statement: foodwatch zu Glyphosat / erneut keine Entscheidung der EU / Vorsorgeprinzip

Wenige Wochen vor Ablauf der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat konnten sich die EU-Staaten wieder nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Dazu erklärt Martin Rücker von der Verbraucherorganisation foodwatch in Deutschland:

„Das im EU-Recht vorgesehene Vorsorgeprinzips muss konsequent angewendet werden. Das bedeutet: Glyphosat darf keinen Tag länger zugelassen werden. Es geht um mehr als Glyphosat: Die Zulassungsverfahren in der EU sind mangelhaft, deshalb gehören alle eingesetzten Pestizide auf den Prüfstand, beim konventionellen wie beim Bio-Landbau. Nur transparente, unabhängige und konsequent am Vorsorgeprinzip orientierte Zulassungsverfahren stellen sicher, dass die Agrarwirtschaft nicht das eine potenziell riskante Mittels durch ein anderes, ebenfalls riskantes Mittel ersetzt.“

Hintergrund:

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten verwendete Unkrautvernichtungsmittel. In Europa läuft die derzeit geltende Zulassung am 15. Dezember 2017 aus. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen über eine weitere Zulassung des Wirkstoffs als Pflanzenschutzmittel entscheiden. In der Wissenschaft tobt ein Streit über die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat. Bis heute ist nicht geklärt, ob der Unkrautvernichter für den Menschen krebserregend ist oder nicht.

Über eine E-Mail-Protestaktion von foodwatch unter www.glyphosat-aktion.foodwatch.de forderten bereits mehr als 50.000 Verbraucherinnen und Verbraucher von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dafür zu sorgen, dass Deutschland gegen eine Neuzulassung stimmt.