Pressemitteilung 11.06.2014

Presse-Statement: foodwatch zu Hygiene/Lebensmittelkontrollen/Berlin-Pankow/Bundesregierung

Zum Aus für die „Smiley-Liste“ zur Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen im Bezirk Berlin-Pankow und dem Ruf nach einer bundesgesetzlichen Regelung erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:

Es ist eine beispiellose Groteskte: Selbst eine Behörde, die besten Willens ist, ihrer Aufgabe nachzukommen und die Verbraucher über die Hygienekontrollen zu informieren, scheitert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Pankow kämpft wie Don Quijote seit Jahren gegen jene Windmühlen, die die Bundesregierung ganz einfach beseitigen könnte. Bundesverbraucherminister Maas und Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt müssen jetzt beweisen, dass Transparenz bei den Lebensmittelkontrollen mehr ist als nur ein Lippenbekenntnis: Die Rechtssicherheit für die umfassende Veröffentlichung aller amtlichen Kontrollergebnisse muss für die ausführenden Behörden endlich in einem Bundesgesetz geschaffen werden!

Hintergrund:

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) vom 28. Mai 2014 hat der Bezirk Berlin-Pankow die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen im Internet vorerst eingestellt (AZ OVG5 S 21.14). Seit 2011 hatte der Bezirk als Vorreiter in Deutschland unterschiedliche Formen der so genannten „Smiley-Liste“ in Anlehnung an das dänische Smiley-System im Internet veröffentlicht, war dabei jedoch immer wieder auf rechtliche Probleme gestoßen und sah sich mit Klagen von Unternehmen konfrontiert. Während in Dänemark nicht nur die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet, sondern auch vor Ort in den Lebensmittelbetrieben selbst seit mehr als zehn Jahren etabliert ist, hat es der Gesetzgeber im Bund bis heute versäumt, für die Länder und Kommunen Rechtssicherheit für diese Transparenz zu schaffen.