Pressemitteilung 12.02.2015

Presse-Statement: foodwatch zu „Monsterbacke“ / Gesundheitswerbung

Zum Rechtsstreit um den Kinderjoghurt „Monsterbacke“ von Ehrmann erklärt Andreas Winkler von der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Das Urteil verhindert leider nicht, dass Verbraucher durch Gesundheitswerbung in die Irre geführt werden. Hersteller können weiterhin selbst Süßigkeiten oder Soft Drinks ganz legal als gesund vermarkten, solange einfach Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt werden. Die Health Claims-Verordnung ist gescheitert und schützt Verbraucher nicht vor Irreführung. Lebensmittel sind keine Medikamente. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen haben auf Lebensmitteln nichts verloren.“

Hintergrund

Aufgrund der sogenannten Health-Claims-Verordnung müssen sich Lebensmittelhersteller zwar ihre gesundheitsbezogenen Werbeaussagen („Health Claims“) durch die EU genehmigen lassen. Bewertet werden allerdings oft nur isolierte Effekte einzelner Zusätze, nicht jedoch, ob das Lebensmittel insgesamt empfehlenswert ist. Daher können auch unausgewogene Produkte wie Soft Drinks, Süßigkeiten oder Junk Food genehmigte Health Claims tragen – wenn ihnen beispielsweise billige Vitamine oder Mineralstoffe künstlich zugesetzt werden. foodwatch fordert, dass Gesundheitsaussagen auf Lebensmitteln nicht zugelassen sind.