Pressemitteilung 09.05.2014

Pressemitteilung: Nach Musterklage: Aldi Nord veröffentlicht nun doch Labor-Analysen über verdorbene Butter – foodwatch fordert klare gesetzliche Regelung für Auskunftsansprüche gegenüber Unternehmen

Nach der Musterklage einer Verbraucherin lenkt Aldi Nord ein: Um ein Urteil abzuwehren, hat der Discounter einen Tag vor dem Gerichtstermin nun doch die Laboranalysen verdorbener Butter herausgegeben, die er seiner Kundin über fast ein Jahr hinweg vorenthalten hatte.

Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte den Prozess unterstützt, um grundsätzlich zu klären, welche Auskunftsansprüche Verbraucher gegenüber Unternehmen haben. Der Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Neumünster (Schleswig-Holstein) war für den morgigen Freitag bereits angesetzt (AZ 32 C /1629-13) – bei dem Termin geht es nun formal nur noch um eine Entscheidung über die Verteilung der Gerichtskosten. Diese jedoch könnte Aufschluss darüber geben, ob das Gericht in der geltenden Rechtslage Informationsansprüche verankert sieht oder nicht. Deshalb hat die Klägerin entschieden, nicht, wie von Aldi gewünscht, ihre Klage zurückzuziehen.  

„Kurz vor dem Prozess ist Aldi eingeknickt“, sagte foodwatch-Sprecher Andreas Winkler. „Aber nur wer auch vor einer Klage nicht zurückschreckt, hat als einzelner Verbraucher überhaupt eine Chance, von Lebensmittelunternehmen Informationen zu bekommen. Das macht deutlich: Wir brauchen eine klare  gesetzliche Grundlage, damit Kunden nicht erst vor Gericht ziehen müssen, um ihr Recht auf Informationen einzufordern. Direkte Auskunftsrechte der Verbraucher gegenüber Unternehmen müssen per Gesetz festgeschrieben werden. Wenn ein Lebensmittel nicht in Ordnung war, haben Kunden ein Recht darauf, zu erfahren, was genau los war.“

Auch die 60 Jahre alte Klägerin Ruth Rockenschaub begrüßte den Kurswechsel von Aldi Nord, zog jedoch ein geteiltes Fazit: „Schön, dass Aldi nun nach Monaten endlich die Labor-Ergebnisse herausgibt – ein cleverer Schachzug am Abend vor dem Verfahren. Aber es ist enttäuschend, dass ich erst mit dem Anwalt kommen musste, um die Mauer des Schweigens bei Aldi zu durchbrechen. Es kann jedem passieren, dass man ein verdorbenes Lebensmittel kauft – aber soll denn jetzt jeder vor Gericht ziehen, um an Informationen zu kommen?“

Die Neumünsteranerin Ruth Rockenschaub hatte seit fast einem Jahr vergeblich versucht, von  Aldi Nord genaue Informationen über zwei Päckchen „Irische Butter“ zu erhalten, die sie Ende Mai 2013 gekauft hatte. Beim Verzehr hatte sie festgestellt, dass von der Butter ein unangenehmer, ranziger Geruch ausging. Daraufhin hatte sie beide Päckchen bei der Filialleiterin zurückgegeben und den Zustand des Lebensmittels reklamiert. Erst auf mehrmaliges Nachhaken kam schließlich die Antwort von Aldi Nord: Die Reklamation sei berechtigt und man habe das Produkt aus den Filialen zurückgerufen. Darüber hinaus habe das Unternehmen „selbstverständlich umgehend zusätzliche laboranalytische Untersuchungen“ veranlasst. Mit welchem Ergebnis wollte Aldi jedoch nicht preisgeben. Der Handelskonzern ließ lediglich mitteilen, dass man sich nicht weiter äußern werde. Daraufhin wandte sich die 60-jährige an foodwatch und verklagte Aldi Nord. foodwatch übernahm die Anwaltskosten für den Prozess. Kurz vor dem Gerichtstermin hat Aldi nun doch die Ergebnisse herausgegeben. Den Laboranalysen zufolge wies die Butter Anzeichen von Fettverderb auf, eine Gesundheitsgefahr bestand laut Aldi Nord nicht. Umso unverständlicher ist aus Sicht von foodwatch, dass der Discounter diese Informationen monatelang zurückgehalten hatte.

Für foodwatch ist die Klage ein Präzedenzfall: Denn im Lebensmittelrecht ist bislang selbst im Fall von Gesundheitsrisiken unklar, welche Informationsansprüche Verbraucher gegenüber Lebensmittelunternehmen haben.  Im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist bisher nur geregelt, welche Informationen Behörden veröffentlichen müssen – nicht aber, welche Informationen Unternehmen an ihre Kunden weitergeben müssen.