Pressemitteilung 15.04.2014

Pressestatement: foodwatch zu EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II / Europaparlament

Zur EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die heute im Europäischen Parlament beschlossen werden soll, erklärt Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Die exzessive Spekulation mit Grundnahrungsmitteln darf weitergehen. Die EU und die Mitgliedsstaaten haben ihre Zusage gebrochen, die Finanzmärkte endlich an die Leine zu legen und die Spekulation mit Nahrungsmitteln zu stoppen. Eine besonders unrühmliche Rolle hat der Bundesfinanzminister gespielt: Wolfgang Schäuble ist windige Kompromisse bei der Begrenzung von Agrarspekulationen eingegangen, um im Gegenzug geschäftliche Vorteile für die Deutsche Börse und den Finanzstandort Deutschland herauszuschlagen.“

Hintergrund:

Die zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und den Abgeordneten ausgehandelte Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll heute Abend im Europaparlament beschlossen werden. Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisiert im Wesentlichen drei fundamentale Schwächen des Textes, die eine effektive Regulierung der Agrarspekulation verhindern:

  1. Es ist zwar eine Begrenzung der Anzahl spekulativer Kontrakte durch sogenannte Positionslimits vorgesehen. Allerdings werden diese nicht von einer zentralen europäischen Behörde, sondern von jedem EU-Staat selbst festgelegt. Dadurch kommt es zu einem Wettbewerb der Mitgliedsländer/Börsenstandorte um die schwächste Regulierung. Denn die Länder, die den Investoren besonders hohe Handelsvolumen einräumen, können dadurch auch das meiste Finanzkapital anlocken und von damit geschaffenen Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen profitieren.
  2. Große Unternehmen, die anders als Banken und Versicherer ein tatsächliches Interesse an der der physischen Ware haben, sind komplett von den Positionslimits befreit. Doch Konzerne wie beispielsweise RWE oder die Lufthansa spekulieren längst wie Banken in großem Maßstab an den Terminbörsen und können dadurch die Preise manipulieren.
  3. Große Teile des außerbörslichen Handels bleiben aufgrund unzureichender Transparenzvorschriften verborgen. Die Aufsichtsbehörden haben deshalb keinen umfassenden Überblick über die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auf den Märkten. Eine effektive Festlegung von Positionslimits ist deshalb nicht möglich.