Pressemitteilung 18.07.2016

Pressestatement: foodwatch zu EU-Kontrollverordnung / Lebensmittelskandale

Berlin, 18.07.2016. Die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten haben einer neuen EU-Kontrollverordnung zugestimmt. Dazu sagte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch:

„Den größten ,Fortschritt' bringt die neue  EU-Kontrollverordnung für Betrüger und Lebensmittelfälscher. Denn Artikel 7 Absatz 2 Ziffer b ist ein echter Joker für alle Unternehmen, die es mit den Vorschriften nicht so genau nehmen. Er erlaubt den Unternehmen erstmals im europäischen Lebensmittelrecht, sich auf den Schutz von Geschäftsinteressen zu berufen. Damit werden behördliche Veröffentlichungen von Gesetzesverstößen verhindert. Einmal mehr gilt: Geschäftsinteressen sind wichtiger als die konsequente Information der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Hintergrund

Die Beratungen über eine neue Kontrollverordnung haben mehrere Jahre gedauert. Die überarbeitete Fassung soll die Qualität der Kontrollen verbessern, tatsächlich führt Artikel 7 Absatz 2 Ziffer b (siehe PDF-Dokument S. 31) jedoch dazu, dass Verstöße auch weiterhin vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben werden. Vor Inkrafttreten der neuen Kontrollverordnung müssen noch das Europäische Parlament und der Agrarrat zustimmen.