Pressemitteilung 13.10.2020

Nach Anzeigen von Produkten: Behörden prüfen Verbrauchertäuschung bei Arla, Danone und Hochland

foodwatch will Irreführung notfalls per Klage beenden

Nachdem foodwatch Produkte wegen Verbrauchertäuschung anzeigte, haben die verantwortlichen Lebensmittelbehörden Überprüfungen bei den Herstellern Arla, Danone und Hochland eingeleitet. Das erklärten die zuständigen Ämter in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern gegenüber der Verbraucherorganisation. foodwatch hatte die Behörden aufgefordert, die haltbare Bio-Weidemilch von Arla, den Volvic-Bio Rooibos-Tee von Danone Waters und den Grünländer Käse von Hochland vom Markt zu nehmen oder die irreführende Vermarktung der Lebensmittel auf anderem Wege zu beenden. Die drei Produkte waren von foodwatch im September für den „Goldenen Windbeutel“ nominiert worden, den Preis für die dreiste Werbelüge des Jahres. Die Verbrauchorganisation verwies darauf, dass das Lebensmittelrecht Täuschung verbiete und es Aufgabe der Behörden sei, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung durchzusetzen – was jedoch viel zu selten geschehe. foodwatch setzte eine Frist bis Ende November. Sollten die bis dahin nicht gegen die Irreführung tätig geworden sein, kündigte die Verbraucherorganisation eine Klage gegen die Ämter an.

„Arla, Hochland und Danone bewerben stinknormale Produkte als besonders klimaschonend, tierfreundlich oder hochwertig – das verstößt gegen das Täuschungsverbot und muss von den Behörden konsequent unterbunden werden“, sagte Manuel Wiemann von foodwatch. „Wenn die Behörden selbst bei offensichtlichen Täuschungsfällen nicht einschreiten, hat das Täuschungsverbot im Lebensmittelrecht wenig Wert.“

Hochland täusche bei seinem Grünländer-Käse eine bessere Tierhaltung vor, so foodwatch. Auf der Verpackungsvorderseite heißt es, die Milch stamme von „Freilaufkühen“. Tatsächlich stehen die Tiere aber im Stall – worauf Hochland erst im Kleingedruckten auf der Rückseite hinweist. Der Grünländer-Käse erhielt bei der Wahl zum Goldenen Windbeutel mit Abstand die meisten Stimmen der Verbraucherinnen und Verbraucher und gewann damit den Negativ-Preis.

Die Großmolkerei Arla wirbt auf der Schauseite ihrer haltbaren Bio-Weidemilch mit 71 Prozent weniger CO2. Dies suggeriert laut foodwatch eine Verringerung der ausgestoßenen Treibhausgase des gesamten Produktes. Tatsächlich bezieht sich diese Reduktion jedoch nur auf die CO2-Emissionen der Verpackung – und nicht auf den Inhalt. Nach Angaben des ifeu-Instituts ist die Verpackung bei einer durchschnittlichen Bio-H-Milch jedoch für gerade einmal 2,5 Prozent der Gesamtemissionen verantwortlich.

Danone erwecke bei seinem Volvic Bio Roiboos Tee mithilfe einer rötlichen Plastikfolie den Eindruck, es handele sich bei dem Produkt maßgeblich um echten Rooibos-Tee, so foodwatch. In Wirklichkeit enthält das Getränk jedoch lediglich 0,26 Prozent Tee-Aufguss und besteht überwiegend aus aromatisiertem Mineralwasser.

Das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt (zuständig für Danone) teilte mit, dass man „eine Probeentnahme einschließlich Untersuchung des betroffenen Produktes veranlasst“ habe. „In Abhängigkeit vom Ergebnis des Gutachters werden wir ggf. weitere Schritte einleiten“, so die Behörde in einer E-Mail an foodwatch. Das für Arla verantwortliche Veterinäramt in Düsseldorf schrieb, dass „bereits Sachverhaltsermittlungen vollzogen wurden und sich der Fall in Bearbeitung befindet“. Die für Hochland zuständige Behörde in Lindau erklärte, dass man „den Sachverhalt prüfen“ werde. 

Gemäß Artikel 16 der „EU-Basisverordnung“ für Lebensmittel dürfen die „Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln (...) die Verbraucher nicht irreführen.“ Auch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein dürfen, beispielsweise in Bezug auf die „Eigenschaften“ und „Methode der Herstellung oder Erzeugung“. Lebensmittelbehörden kommt nach dem deutschen Lebensmittelrecht die Aufgabe zu, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.