Pressemitteilung 13.01.2020

Stadt Frankfurt sabotiert Online-Portal „Topf Secret“

Behörde lehnt 450 Bürgeranfragen zu Hygiene-Berichten von Restaurants, Bäckereien & Co. ab 

  • foodwatch: Ablehnungen sind rechtswidrig
  • Muster-Widerspruchsverfahren von foodwatch hat Erfolg
  • foodwatch fordert: OB Feldmann muss allen Frankfurtern zu ihrem Recht verhelfen

Als eine der wenigen Behörden in Deutschland boykottiert die Stadt Frankfurt das Online-Portal „Topf Secret“, über das Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in Frankfurter Restaurants, Bäckereien und anderen Betrieben abfragen können. In den vergangenen Monaten lehnte die Behörde 450 Bürger-Anträge ab. Durch den „erheblichen Zeitaufwand“, der durch die Anträge entstünde, werde die Erledigung der „originären Pflichtaufgaben beeinträchtigt“, schrieb die Stadt an die Antragsstellerinnen und Antragssteller. Die Verbraucherorganisation foodwatch bezeichnete die Ablehnungen als rechtswidrig. Die Beantwortung von Bürgeranfragen gehöre zu den originären Aufgaben einer Behörde. Zudem könne sie die Beantwortung zeitlich strecken, anstatt abzulehnen – das wäre laut foodwatch in jedem Fall bürgerfreundlicher. In einem Muster-Fall legte foodwatch Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Dem hat die Stadt Frankfurt nun überraschenderweise „in vollem Umfang“ stattgegeben. Damit revidierte sie ihre negative Entscheidung und möchte die Kontrollergebnisse an foodwatch nun offenbar doch herausgeben.

„Während die meisten Behörden in Deutschland die angefragten Kontrollberichte herausgeben, tritt die Stadt Frankfurt das Informationsrecht ihrer Bürgerinnen und Bürger mit Füßen“, kritisierte Rauna Bindewald, Volljuristin und Campaignerin bei foodwatch. Während foodwatch durch den neuen Bescheid der Stadt Frankfurt im Nachhinein Zugang zu den Kontrollergebnissen erhalten soll, sind die Fristen für die anderen 450 Anträge bereits verstrichen. „Es nicht nachvollziehbar, weshalb nur wir zu unserem Recht kommen sollen, weil wir uns erfolgreich zur Wehr gesetzt haben. Oberbürgermeister Feldmann muss seine Behörde anweisen, auch die anderen rechtswidrigen Ablehnungen zurückzunehmen! Der hausgemachte Personalmangel in Frankfurt darf nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürgern gehen, die von ihren gesetzlichen Informationsrechten Gebrauch machen wollen“, forderte Bindewald. Dies ermögliche das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz.  

Derzeit wird in Deutschland nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen von Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Auf www.topf-secret.foodwatch.de ist es für Bürgerinnen und Bürger seit rund einem Jahr jedoch möglich, auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) amtliche Kontrollergebnisse abzufragen – auch solche, die die Behörden bislang geheim halten. 

Bundesweit wurden über „Topf Secret“ bislang mehr als 40.000 Anträge gestellt, allein in Frankfurt sind es mehr als 600. Der größte Teil der Behörden in Deutschland gibt die Hygiene-Kontrollergebnisse heraus. Auch die Stadt Frankfurt gewährte den Bürgerinnen und Bürgern zunächst Zugang zu den Informationen. Im Sommer 2019 ist sie dann jedoch dazu übergegangen, die Anträge kategorisch abzulehnen.

Derzeit laufen bundesweit hunderte gerichtliche Verfahren zu der Frage, ob Bürgerinnen und Bürger die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen über „Topf Secret“ erhalten dürfen. Kürzlich hat mit dem VGH Baden-Württemberg erstmalig ein Oberverwaltungsgericht zu dieser Rechtsfrage Stellung genommen und den Informationsanspruch klar bestätigt. Der VGH folgt dabei der Linie des Bundesverwaltungsgerichts, das in einem Grundsatzurteil die Informationsrechte ebenfalls eindeutig gestärkt hatte: Bürgerinnen und Bürger hätten über das VIG einen Rechtsanspruch, amtliche Informationen zur Lebensmittelüberwachung zu erhalten.