Nachdem foodwatch Strafanzeige gegen Nestlé und Danone gestellt hat, leitet nun die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Parallel dazu läuft in Dornbirn der erste Zivilprozess gegen Nestlé.
Im Fall rund um verunreinigte Babymilch gibt es erfreuliche Nachrichten: Nachdem foodwatch im März Strafanzeige gegen Nestlé und Danone eingebracht hat, kommt nun der nächste Stein ins Rollen: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die beiden Konzerne eingeleitet. foodwatch steht dazu im engen Austausch mit den Behörden, um bestmöglich zur Aufklärung dieses Falles beizutragen.
Staatsanwaltschaft in Österreich und in Frankreich ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen im Fall Nestlé aufgenommen. In der Causa Danone ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Auch in Frankreich laufen bereits Ermittlungen. Diesen ging ebenfalls eine Strafanzeige von foodwatch voraus. Die aufgenommenen Ermittlungen in Österreich sind nun ein wichtiger erster Schritt, um den Fall auch hierzulande juristisch aufzuklären.
Familie klagt Nestlé in Dornbirn
Eine betroffene Familie hat in Dornbirn Klage gegen Nestlé eingebracht. Ende des Jahres 2025 litt ihr Kleinkind an Erbrechen, Atemnot sowie an Gewichtsverlust. Zahlreiche verzweifelte Eltern meldeten foodwatch in den letzten Monaten exakt dieselben Symptome, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verzehr möglicherweise verunreinigter Babymilch auftraten. Als die betreffende Charge abgesetzt wurde, waren diese Symptome bei dem Kleinkind aus Dornbirn plötzlich weg – auch das wurde uns mehrfach von Eltern berichtet.
Es ist der erste Zivilprozess, der in Österreich im Fall rund um verunreinigte Babymilch geführt wird. Die betroffenen Eltern erheben Ansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz sowie auf Schmerzengeld und Pflegeaufwand. foodwatch steht auch hier mit dem Anwalt der Familie in Kontakt, um den Betroffenen mit umfangreichen Informationen tatkräftig zur Seite zu stehen.
Neue internationale Recherchen bestätigen fragliche Vorgänge
Recherchen von Radio France, RTS und RTBF zufolge informierte Nestlé die europäischen Behörden verspätet über die kontaminierten Produkte. Zudem wurden nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland betroffene Produkte still aus dem Handel genommen. Die EU-Kommission betont, dass ein solcher „stiller Rückruf“ im EU-Recht nicht vorgesehen ist. Bei einem 24 Tage alten Säugling in Frankreich wurden nach dem Konsum kontaminierter Säuglingsnahrung entsprechende Toxine im Stuhl nachgewiesen. Nestlé weist alle Vorwürfe nach wie vor zurück.
Quellen und weiterführende Informationen
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