EmpCo-Richtlinie: Österreich gewährt drei Jahre Schonfrist für Greenwashing
- Marktbeobachtung
- Herkunftskennzeichnung
Ab 27. September dürfen Unternehmen nicht mehr mit unbelegten Umweltversprechen wie „klimaneutral" oder „umweltfreundlich" werben. So verlangt es die europäische Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo). Die österreichische Bundesregierung hat bei der Umsetzung in nationales Recht eine Ausnahme eingebaut: Drei weitere Jahre, in denen eine Täuschung hingenommen wird.
Umweltversprechen brauchen Belege
Umgesetzt wird die europäische EmpCo-Richtlinie in Österreich über eine Änderung des Wettbewerbsgesetzes (UWG). Umweltversprechen auf der Verpackung müssen künftig begründet werden und Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch erlaubt, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle stammen. Produkte dürfen zudem nicht mehr als „klimaneutral" oder „klimafreundlich" beworben werden, wenn das auf dem Kauf von CO2-Zertifikaten – beispielsweise als Kompensation – außerhalb der Wertschöpfungskette beruht.
Ein erfreulicher Schritt ist die Beweislastumkehr bei allgemeinen Umweltaussagen wie „umweltfreundlich": Nun müssen die Hersteller nachweisen, dass sie halten, was sie versprechen.
Verstößt der österreichische Sonderweg gegen EU-Recht?
Laut österreichischer Auslegung der Richtlinie dürfen Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht werden, noch drei Jahre lang weiterverkauft werden, ohne dass dagegen vorgegangen werden kann. Wann ein Produkt tatsächlich auf den Markt gekommen ist, lässt sich aber kaum überprüfen. Nur bei verderblichen Lebensmitteln gibt das Ablaufdatum einen Hinweis. Die Folgen: Das Gesetz ist 3 Jahre lang zahnlos. Die Richtlinie wurde auf EU-Ebene bereits vor zweieinhalb Jahren beschlossen. Konzerne hatten genug Zeit bereits Anpassungen vorzunehmen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace kommt zum Schluss, dass die dreijährige Übergangsfrist die Umsetzungsverpflichtungen aus der EmpCo-Richtlinie verletzt.
Die Begründung: Warenvernichtung als Argument
Das Wirtschaftsministerium begründet die Frist damit, dass brauchbare Waren und Verpackungen nicht unnötig vernichtet werden sollen. Der VKI hält in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf dagegen, dass unzulässige Angaben auch durch Aufkleber auf der Verpackung korrigiert werden können. Österreich riskiert mit seiner Umsetzung einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Das könnte uns am Ende viel Geld kosten.
Bremsen der Industrie zeigt Ausmaß der Täuschung im Supermarkt
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass offensichtliche Täuschungen von Konsument:innen auf Kosten unserer Umwelt so schnell wie möglich beendet werden. Dass gewisse Akteure trotzdem auf Aufschub drängen, zeigt, welches Ausmaß irreführende Umweltversprechungen in unseren Supermärkten angenommen haben: Die EU-Kommission zählte in einer Untersuchung 2020 in der EU rund 230 Nachhaltigkeitssiegel, bei der Hälfte davon wird kaum oder gar nicht überprüft, ob die Versprechen stimmen. Mit der Schonfrist hat die Bundesregierung Unternehmen, die belegbar Menschen mit falschen Versprechen täuschen, einen Freifahrtschein für drei weitere Jahre verschafft.
Konzerne müssen beim Klimaschutz Verantwortung übernehmen
Wie konkret die Folgen der Klimakrise für die Lebensmittelversorgung in Österreich sind, zeigt die aktuelle Kartoffelernte: Nach der Rekorddürre dieses Sommers erwartet die Landwirtschaftskammer bei Kartoffeln Ertragseinbußen zwischen 50 und 70 Prozent. Ernstgemeinter Klimaschutz verlangt Beiträge von allen Seiten, auch von Lebensmittelkonzernen und Handel. Dazu gehört auch, dass Umweltversprechen auf der Verpackung zutreffen. Mit der Schonfrist gefährdet die Bundesregierung unsere Lebensmittel im Kampf gegen die Klimakrise. Gleichzeitig verschafft sie Unternehmen, die mit unbelegten Klimaversprechen werben, einen Freifahrtschein für weitere drei Jahre.
Was foodwatch von der Bundesregierung fordert
- Schonfrist streichen: Diese muss gestrichen werden, damit die neuen Regeln ab 27. September 2026 für alle Produkte im Supermarkt gelten.
- EU-Recht einhalten: Die Bundesregierung soll die EmpCo-Richtlinie unionsrechtskonform umsetzen, bevor die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet.
- Verantwortung bei den Herstellern: Unzulässige Umweltaussagen auf bestehender Ware müssen sofort korrigiert werden.