Die Europäische Kommission hat ihr sogenanntes Omnibus-Paket zur „Vereinfachung“ der EU-Vorschriften für Lebens- und Futtermittel vorgelegt. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, bedeutet in Wahrheit einen massiven Rückschritt beim Schutz von Konsument:innen, Umwelt und Gesundheit, von dem einzig die Industrie profitiert.
Was ist die Omnibus-Reform?
Unter dem Titel „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ bündelt die EU-Kommission Änderungen an rund einem Dutzend zentraler Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit. Betroffen sind unter anderem Regeln zu Pestiziden, Pestizidrückständen, Futtermitteln, BSE-Schutzmaßnahmen und Grenzkontrollen.
Offiziell geht es um „Vereinfachung“ und weniger Bürokratie. Doch bereits ein früher, geleakter Entwurf zeigte: Statt technischer Anpassungen verfolgt die Kommission tiefgreifende politische Änderungen, die hart erkämpfte Schutzstandards aufweichen. Mit der nun veröffentlichten Fassung bestätigt sich diese Befürchtung.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
1. Unbefristete Zulassungen für Pestizidwirkstoffe
Besonders gravierend sind die vorgeschlagenen Änderungen bei Pestiziden. Das Omnibus-Paket sieht vor, dass die meisten neu zugelassenen Wirkstoffe künftig zeitlich unbegrenzte Zulassungen erhalten. Regelmäßige Neubewertungen nach dem neuesten Stand der Wissenschaft – bisher ein zentrales Sicherheitsinstrument – würden damit weitgehend entfallen.
Das ist gefährlich: Viele hochproblematische Wirkstoffe wie Chlorpyrifos oder Mancozeb wurden erst im Zuge solcher Neubewertungen verboten, nachdem neue Studien schwere Gesundheitsrisiken belegt hatten. Fallen diese systematischen Prüfungen weg, können gefährliche Stoffe jahrzehntelang am Markt bleiben – selbst wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.
Zwar enthält der Omnibus Ausnahmen, etwa für besonders umstrittene Substanzen. Doch diese Schutzklauseln sind zu schwach und unverbindlich. Die Initiative für Überprüfungen liegt allein bei der EU-Kommission – eine Verpflichtung dazu oder feste Zeitvorgaben gibt es nicht. Besonders problematisch: Auch nahezu alle bereits am Markt befindlichen Wirkstoffe würden automatisch unbefristete Zulassungen erhalten.
2. Verbotene Stoffe dürfen länger im Umlauf bleiben
Auch bei bereits verbotenen Wirkstoffen sieht der Omnibus-Vorschlag Erleichterungen vor: Übergangsfristen für Verkauf, Vertrieb und Verwendung werden verlängert – in bestimmten Fällen auf bis zu drei Jahre, wenn „keine geeigneten und zumutbaren Alternativen für die betroffene Substanz“ zur Verfügung stehen.
Was genau als „zumutbar” gilt, bleibt jedoch unklar und eröffnet der Industrie großen Interpretationsspielraum. Die Befürchtung: Giftige Stoffe dürfen weiterhin verkauft und eingesetzt werden – obwohl sie aus guten Gründen verboten wurden.
3. Mehr Ausnahmen für gefährliche Wirkstoffe
Der Vorschlag weitet die bisherigen Ausnahmen aus, mit denen gesundheitlich und ökologisch bedenkliche Wirkstoffe trotzdem zeitlich befristet zugelassen werden können. Das soll weiterhin möglich sein, wenn ein Wirkstoff als „notwendig“ gilt, um eine ernsthafte Gefahr für die Pflanzengesundheit zu bekämpfen – und wenn es keine zumutbare Alternative gibt.
Zwar soll diese Ausnahme nicht für bestimmte, offiziell besonders gefährliche Stoffe gelten (z. B. krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsschädigende Stoffe sowie besonders langlebige und giftige Chemikalien). Trotzdem besteht eine Lücke: Auch Wirkstoffe, deren Risiken wissenschaftlich bereits gut belegt sind, könnten auf den EU-Markt kommen – solange sie noch nicht offiziell als „gefährlich“ eingestuft sind.
4. Weniger Spielraum für aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
Der Omnibus-Text schränkt den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten bei Neubewertungen von Pestiziden deutlich ein. Denn nationale Behörden müssen sich künftig auf die letzte Bewertung des Wirkstoffs auf EU-Ebene stützen. Wenn sie der Meinung sind, dass der wissenschaftliche Kenntnisstand aktualisiert werden muss, können sie dies nur über einen Antrag auf Überprüfung bei der EU-Kommission anstoßen. Das schwächt die Reaktionsfähigkeit der Mitgliedsstaaten bei neuen und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen massiv.
5. Pestizid-Rückstände: Strengere Regeln angekündigt – und gleichzeitig aufgeweicht
Einerseits will die EU-Kommission endlich gegen Rückstände von in der EU verbotenen Pestiziden vorgehen, die über Importe wieder in unsere Lebensmittel gelangen („Pestizid-Bumerang”). Dafür sollen Höchstwerte (MRLs) gestrichen werden, die sich bisher an Regeln in Drittstaaten orientieren – eine Forderung, die foodwatch seit Langem stellt.
Gleichzeitig baut der Vorschlag aber neue Schlupflöcher ein: Die Kommission will nur handeln, wenn es nach einer Folgenabschätzung „angemessen“ erscheint. Das ist riskant, weil damit wirtschaftliche und andere Interessen weiterhin darüber mitentscheiden könnten, ob Höchstwerte für verbotene Pestizide wirklich gestrichen werden.
Geplant ist auch, die regelmäßige Überprüfung befristeter Höchstwerte alle zehn Jahre zu beenden. Das widerspricht einem zentralen Grundsatz des Verbraucherschutzes: Grenzwerte werden gesenkt, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse Gesundheitsrisiken aufzeigen. Werden alte Werte „eingefroren“, bleiben Konsument:innen dauerhaft höheren Belastungen ausgesetzt.
Besonders problematisch: Selbst wenn Höchstwerte später gesenkt werden (weil neue Risiken bekannt werden), sollen Lebensmittel, die schon am Markt sind, weiter nach den alten – höheren – Grenzwerten verkauft werden dürfen, angeblich um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Das ist nicht akzeptabel, weil mögliche Gesundheits- oder Umweltschäden somit billigend in Kauf genommen werden.
Fazit: Keine Vereinfachung, sondern Gefahr für Mensch und Umwelt
Die vorgeschlagenen Änderungen des EU-Rechts zu Pestiziden und Pestizid-Rückständen sind für foodwatch nicht akzeptabel, da sie die Gesundheit der EU-Bürger:innen und die Umwelt in erheblichem Ausmaß gefährden.
Was leider deutlich wurde: Der Omnibus ist keine technische Korrektur von überbordenden, bürokratischen Vorgaben. Vielmehr ist er ein politisches Projekt: ein gezielter Versuch, Regeln abzubauen, die mächtige Agrar- und Chemiekonzerne als „Belastung“ ansehen – selbst dann, wenn diese Regeln die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Die Interessen der Konsument:innen und die Lehren aus früheren Lebensmittelskandalen spielen dabei kaum eine Rolle.
Besonders problematisch ist auch das Verfahren: Der Omnibus-Vorschlag wurde ohne grundlegende Folgenabschätzung für Gesundheit, Umwelt oder Tierwohl vorgelegt – ein klarer Verstoß gegen die EU-Standards für bessere Rechtsetzung. Diese Intransparenz ist kein formales Detail: Erst Ende November hatte die EU-Bürgerbeauftragte festgestellt, dass die Kommission bei anderen Omnibus-Vorhaben Transparenzpflichten umgangen und Dringlichkeitsverfahren missbraucht hat.
foodwatch fordert:
foodwatch hält die von der EU-Kommission im Omnibus-Paket vorgelegten Änderungen für inakzeptabel. Sie gefährden die Gesundheit der EU-Bevölkerung, die Umwelt und das Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit.
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Der Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission muss zurückgezogen werden.
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Lebensmittelrecht und Pestizidvorgaben müssen gestärkt statt geschwächt werden.
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EU-Gesetzgebung muss transparent, wissenschaftsbasiert und im Interesse der Verbraucher:innen erfolgen
foodwatch wird das Europäische Parlament und den Rat auffordern, diese Reform im weiteren Gesetzgebungsverfahren klar abzulehnen.