Seit 14. Juni 2026 gelten in Österreich neue EU-Regeln für Honig, Marmelade, Fruchtsaft und Trockenmilch. Honigmischungen müssen jetzt genauer ausweisen, aus welchen Ländern sie stammen, laktosefreie Trockenmilch ist jetzt EU-weit klar geregelt und Marmelade darf wieder Marmelade heißen. Klingt nach einem Fortschritt für Konsument:innen – und ist es teilweise auch. Doch was die neuen Regeln nicht bringen: mehr Kontrollen und härtere Strafen gegen jene, die trotzdem schummeln.
Die sogenannten EU- "Frühstücksrichtlinien“ regeln Kennzeichnung und Zusammensetzung von Produkten, die in vielen Haushalten regelmäßig auf dem Tisch stehen. Vor einigen Wochen wurden sie in Österreich in nationales Recht umgesetzt. Was bedeuten die neuen Vorschriften für Konsument:innen? An einigen Stellen bringen sie mehr Transparenz und strengere Produktstandards. Vor allem bei Honig verbessert sich die Herkunftskennzeichnung deutlich. Doch nicht jede neue Angabe auf der Verpackung ist automatisch hilfreich – und bessere Kennzeichnung ersetzt keine wirksamen Kontrollen.
Honig
Marmelade
Fruchtsaft
Trockenmilch
Fazit
Vor allem bei Honig zeigt sich: Eine bessere Kennzeichnung ist nur so gut wie die Kontrollen dahinter. Konsument:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Herkunftsangaben stimmen und Verfälschungen erkannt werden.
Auch bei Fruchtsäften braucht es klare und verständliche Informationen. Positiv klingende Hinweise auf „natürlich vorkommenden Zucker“ dürfen nicht davon ablenken, wie viel Zucker ein Getränk tatsächlich enthält. Bei Honigmischungen lohnt sich ein Blick auf die konkreten Herkunftsländer und deren Anteile, bei Marmeladen und Konfitüren auf den Fruchtgehalt. Bei Fruchtsäften bleibt die Nährwerttabelle entscheidend: Angaben wie „von Natur aus vorkommender Zucker“ sagen allein noch nichts darüber aus, ob ein Getränk viel oder wenig Zucker enthält.
Die neuen Regeln bringen mehr Informationen ins Regal. Damit daraus echter Konsumentenschutz wird, braucht es aber weiterhin verständliche Kennzeichnung, wirksame Kontrollen und konsequentes Vorgehen gegen Lebensmittelbetrug.