Artikel 16.01.2026

Erfolg: Mautner Markhof unterlässt Immun-Schwindel

  • Werbeschmäh

Ein wichtiger Erfolg gegen irreführende Gesundheitswerbung: Nach Abmahnung durch foodwatch hat Mautner Markhof eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Hersteller verpflichtet sich damit, die bisherige Aufmachung des von foodwatch kritisieren Produkts künftig in Österreich und Deutschland so nicht mehr zu verwenden. 

Der „Sirup+ Immunbooster“ von Mautner Markhof war im Dezember zum „Werbeschmäh des Jahres“ gewählt worden. Rund 3.000  Konsument:innen hatten bei der Abstimmung mitgemacht und den Verdünnsaft zur dreistesten Werbelüge 2025 gekürt. Das Produkt wirbt mit einem pauschalen Gesundheitsversprechen, welches unserer Auffassung nach gegen EU-Recht verstößt. 

Ein Zuckersirup mit unzulässigem Immunversprechen 

Rund zwei Drittel des Sirups bestehen aus Zucker. Dazu kommen etwas Saft sowie zugesetztes Vitamin C und Zink.  

Gesundheitsversprechen sind in der EU streng geregelt. Erlaubt ist nur, was geprüft und zugelassen ist. Für Vitamin C und Zink gibt es zugelassene Aussagen, etwa dass sie zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. „Immunbooster“ ist kein zugelassener Claim. Der Begriff suggeriert eine Steigerung oder Verstärkung der Immunabwehr. Solche Wirkversprechen sind nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) nicht erlaubt.  

Erst abgewiesen, dann abgemahnt und jetzt eingelenkt 

Wir wollten Mautner Markhof das Ergebnis der Wahl zum „Werbeschmäh des Jahres“ im Dezember selbst überbringen und den Hersteller am Firmenstandort in Wien mit der Kritik der Konsument:innen konfrontieren. Doch Mautner Markhof war vorbereitet – und ließ uns durch den Portier sofort abweisen.  

Die Urkunde zum „Werbeschmäh des Jahres“ mussten wir somit per Post schicken – gefolgt von der Abmahnung an Mautner Markhof. Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Hersteller, den Sirup nicht mehr in der aktuellen Produktaufmachung zu bewerben.  

Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass der Produktname geändert wird. Nach dem Abverkauf der bereits etikettierten Flaschen wird der Immun-Schmäh in dieser Form aus den Supermarktregalen in Österreich und Deutschland verschwinden. Ein klarer Sieg für Konsument:innen, der zeigt: Irreführende Gesundheitswerbung bleibt nicht folgenlos. 

Unser Druck wirkt 

foodwatch geht seit Jahren gegen täuschende „Immun“-Werbung vor. Mehrere Gerichtsurteile zeigen: Namen wie „Immun Smoothie“ oder „Immun Water“ wurden als irreführend eingestuft, weil sie eine umfassende Wirkung suggerieren, obwohl gesundheitsbezogene Aussagen nur für einzelne Inhaltsstoffe erlaubt sind und die beschriebenen Wirkungen nach der HCVO nicht zugelassen sind. foodwatch fordert eine konsequentere Durchsetzung bestehender Gesetze und ein Ende unzulässiger Gesundheitswerbung, besonders auf unausgewogenen Produkten.  

Wir bleiben dran. Denn unsere bisherigen Erfolge zeigen: Wer mit „Immun“-Werbung täuscht, muss mit Konsequenzen rechnen.

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