Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
Sie prüfen derzeit den „Omnibus-Vorschlag zur Lebens- und Futtermittelsicherheit“, mit dem zehn Rechtsakte in einem einzigen Paket geändert werden sollen. Darüber stimmen Sie in Kürze ab.
Dieser Vorschlag ist keineswegs eine rein technische Anpassung. Vielmehr enthält er weitreichende Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf Konsument:innen, Landwirte sowie die Umwelt. Daher bedarf er einer besonders sorgfältigen Prüfung. Aus den nachfolgend dargelegten Gründen bitte ich Sie, den Vorschlag der Europäischen Kommission abzulehnen.
Unter dem Deckmantel der Vereinfachung droht eine Aushöhlung zentraler Schutzstandards. Dies widerspricht den in den EU-Verträgen verankerten Verpflichtungen, insbesondere dem Ziel eines hohen Schutzniveaus für Gesundheit und Umwelt. Ich fordere Sie auf, diesen Änderungen entschieden entgegenzutreten und sich für Konsument:innen- und Gesundheitsschutz sowie für eine rechtsstaatliche und transparente Verwaltung einzusetzen.
Besonders besorgniserregend sind:
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Eine Lockerung der Pestizidregulierung:
Künftig sollen die meisten Wirkstoffe in der EU unbegrenzt zugelassen werden, und dabei müssen weniger aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die Bewertung einfließen. Dies gefährdet die Gesundheit von Menschen, Landwirt:innen und Umwelt und widerspricht dem in den EU-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzip sowie der Verpflichtung zu einem hohen Schutzniveau. Zudem würde die Belastung auf nationale Behörden verlagert, die mit reduzierten und potenziell veralteten Daten arbeiten müssten.
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Eine erhöhte Belastung durch Pestizidrückstände:
Durch den Wegfall regelmäßiger Überprüfungen steigt das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Selbst wenn die Grenzwerte später strenger werden, dürften weiterhin Lebensmittel verkauft werden, die noch nach den alten, höheren Grenzwerten produziert wurden – und damit mehr Pestizidrückstände enthalten.
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Geringere Kontrolle von Importen:
Behörden sollen Teile von Lieferungen schon während der Kontrollen freigeben, obwohl sie unter Personalmangel leiden. Dadurch werden Importkontrollen geschwächt, obwohl eigentlich mehr und gründlichere Kontrollen nötig wären. Denken Sie an die jüngste Kontamination von Babymilch.
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Eingeschränkte Maßnahmen gegen mögliche BSE („Rinderwahn“)-Ausbrüche:
Die Lockerung von Vorschriften und eine flexiblere Definition von Risikomaterialien gefährden die frühzeitige Erkennung und Eindämmung von BSE („Rinderwahn“), obwohl eine aktive und frühzeitige Überwachung entscheidend ist.
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Der Mangel an Transparenz und Konsultation:
Es hat weder eine angemessene öffentliche Debatte noch eine fundierte Folgenabschätzung gegeben. Dies verstößt gegen die EU-Grundsätze in Bezug auf Verwaltung und Transparenz.
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Die Rechtswidrigkeit der Vorschläge:
Ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt ist ein zentrales Ziel der EU-Verträge. Durch die Abschwächung bestehender Schutzmaßnahmen – etwa bei Pestiziden, Rückständen und Importkontrollen – stehen die vorgeschlagenen Änderungen nicht im Einklang mit diesen rechtlichen Verpflichtungen.
Die Europäische Bürgerbeauftragte hat bereits Verfahrensmängel bei der Ausarbeitung mehrerer „dringender“ Omnibus-Vorschläge festgestellt sowie Missstände aufgezeigt. Umso wichtiger ist eine besonders sorgfältige und kritische Prüfung dieses Vorschlags.
Ich appelliere an Ihre Verantwortung, den Schutz von Gesundheit und Umwelt gemäß den EU-Verträgen zu sichern.
Bitte lehnen Sie den Vorschlag der Europäischen Kommission ab!
Mit freundlichen Grüßen,
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