Presseaussendung 16.04.2021

Ungesunde Lebensmittel und Getränke dürfen nicht länger an Kinder beworben werden

Werberat muss Verantwortung übernehmen - die Grundlage für Werbebeschränkungen muss das Nährwertprofil der WHO sein

Wien, 15.April 2021 - Am gestrigen Mittwoch wurde bekannt, wie sich der vor zwei Monaten angekündigte Lebensmittel-Fachbeirat des Werberats zusammensetzen wird. Seine Aufgabe ist es, Stellungnahmen zu Lebensmittelwerbungen im Zusammenhang mit Kindersendungen abzugeben und den Werberat bei diesbezüglichen Beschwerden zu beraten. Der Werberat soll sich laut dem aktuellen Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz selber Richtlinien dafür erstellen, welche Lebensmittel im Umfeld von Kindersendungen beworben werden dürfen. Der Fachbeirat soll hier unterstützen. 

Lebensmittel-Fachbeirat des Werberats muss für klare Richtlinien sorgen

Der Werberat hat die Chance, hier Verantwortung zu übernehmen. foodwatch Österreich fordert klare Richtlinien für Werbebeschränkungen. Die beiden Leiterinnen der Konsument*innenschutzorganisation, Heidi Porstner und Lisa Kernegger, erklären, warum: „Sich lediglich um Beschwerden zu kümmern, geht uns nicht weit genug. Es muss klar festgelegt werden, welche Lebensmittel und Getränke an Kinder beworben werden können und welche als ungeeignet gelten. Hierzu muss das von der Weltgesundheitsorganisation WHO bereits 2015 entwickelte Nährwertprofil für Kinder als Grundlage genommen werden.“ Damit gäbe es die Chance, das Nährwertprofil zum Schutz der Gesundheit der Kinder zumindest im Rahmen der Selbstregulierung zu verankern. 

Wie dringlich das Thema ist, zeigt eine im Februar veröffentlichte Untersuchung von foodwatch: Im Junkfluencer-Report finden sich zahlreiche Beispiele, wie die Lebensmittelindustrie neben klassischer Werbung auch beliebte Influencer*innen gezielt nutzt, um zuckersüße Getränke, fettige Snacks und Süßigkeiten an Kinder zu vermarkten.