Artikel 14.08.2026

Großer Auftritt, kleinlaute Schrift: Wie Minister Hattmannsdorfer wirklich zum Österreich-Aufschlag steht

  • Österreich-Aufschlag
Einkaufskorb mit Österreich-Flagge und Preisschild

Seit Monaten wird der "Österreich-Aufschlag" zur Chefsache erklärt. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer fordert in Interviews eine "klare gesetzliche Regelung", spricht von einem Verstoß gegen "den Geist des EU-Binnenmarkts" und droht der EU-Kommission sogar mit einem eigenen Vorschlag, sollte Brüssel nicht "mit der nötigen Entschlossenheit" handeln.1 Nur: In dem Dokument, mit dem sich Österreich als Erstes offiziell bei der EU-Kommission zu Wort gemeldet hat, klingt das deutlich zurückhaltender. 

Wie groß das Problem des Österreich-Aufschlags tatsächlich ist, zeigen zwei aktuelle foodwatch-Preischecks: Bei 30 Grundnahrungsmitteln zahlen Konsument:innen in Österreich im Schnitt fast ein Viertel mehr als in Deutschland – bei Joghurt und Brot sogar bis zu 80 Prozent. Beim Speiseeis sieht es nicht besser aus: Alle 20 untersuchten Produkte waren in Österreich teurer, im Schnitt um fast 50 Prozent, bei Magnum lag der Aufschlag bei 78 Prozent. Betroffen sind also nicht nur einzelne Luxusartikel, sondern der ganz normale Wocheneinkauf. 

Was Minister Hattmannsdorfer der EU-Kommission wirklich schickt 

Am 17. April 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) seine Stellungnahme zur „Call for Evidence“ der EU-Konsultation zu "unjustified territorial supply constraints" eingereicht – genau die Praxis, die hinter dem Österreich-Aufschlag steckt.2 

Die EU-Kommission hat dafür vier mögliche Instrumente zur Diskussion gestellt, von unverbindlichen Empfehlungen bis zu einem echten gesetzlichen Verbot bestimmter Praktiken. Und ausgerechnet bei den unverbindlichen Varianten wird die österreichische Einreichung auffällig wohlwollend: Selbstregulierung und Leitlinien, so das Ministerium, würden von der Lebensmittelindustrie voraussichtlich eher akzeptiert werden. Bei der tatsächlich bindenden Option überwiegen dagegen die Bedenken: Das Wirtschaftsministerium warnt vor Eingriffen in die unternehmerische Preisgestaltung und möglichen negativen Folgen für Wettbewerb, Anreize und grenzüberschreitende Märkte – und verweist zugleich auf legitime Gründe für Preisunterschiede. Eine klare Empfehlung für ein verbindliches Verbot? Fehlanzeige. Stattdessen landet die Einreichung bei einem vagen "Maßnahmenmix" aus mehreren Optionen gleichzeitig. 

Große Versprechen, nichts dahinter? 

Es geht um den Unterschied zwischen einem Gesetz, das Konzerne tatsächlich bindet, und einer Selbstverpflichtung, an die sich niemand halten muss, wenn sie nicht profitabel ist. Und genau diesen Unterschied hat der Minister selbst öffentlich als entscheidend bezeichnet, als er im Februar 2026 eine "klare gesetzliche Regelung" verlangte.3 

Ein Einzelfall ist das nicht. Schon im Juni 2025 sollen Vertreter:innen des Wirtschaftsministeriums in einer EU-Arbeitsgruppe in Brüssel zur Zurückhaltung gemahnt haben.4 Öffentlich wurde dieses Vorgehen damals dementiert.5 Die Einreichung vom April 2026 liest sich wie die Fortsetzung genau dieser Linie. 

Warum das mehr ist als Symbolpolitik 

Die Konsequenzen sind konkret: Ohne verbindliche Regelung entscheiden Konzerne weiterhin selbst, ob sie österreichischen Händler:innen faire Einkaufskonditionen einräumen. Solange das so bleibt, zahlen Menschen in Österreich weiter drauf – für dieselben Produkte, die wenige Kilometer weiter in Deutschland deutlich günstiger im Regal stehen. 

foodwatch Österreich fordert deshalb, dass sich Österreich in Brüssel klar für die umfassendste rechtliche Regelung einsetzt: ein gesetzliches Verbot ungerechtfertigter territorialer Lieferbeschränkungen. Alles andere überlässt die Entscheidung weiterhin jenen Konzernen, die von der aktuellen Situation profitieren.