Artikel 23.09.2026

Omnibus-Paket: Österreich unterstützt längere Genehmigungen für Pestizide

  • Pestizide

Interne Ratsdokumente, die foodwatch veröffentlicht hat, zeigen, welche Position Österreich im Frühjahr 2026 in Brüssel hinter verschlossenen Türen zum EU-Omnibus-Paket vertreten hat: Pestizidwirkstoffe sollen bis zu fünf Jahre länger genehmigt bleiben, ein Mechanismus zur gezielten Neubewertung soll gestrichen werden. Öffentlich fordert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig einen strengeren Kurs bei Pestiziden. Im Rat hat Österreich anders verhandelt.

Das Omnibus-Paket: zehn Verordnungen, keine Folgenabschätzung 

Mit dem sogenannten Omnibus-Paket zur Lebens- und Futtermittelsicherheit bündelt die EU-Kommission Änderungen an zehn EU-Verordnungen in einem einzigen Gesetzesvorschlag. Der Vorschlag würde wichtige Schutzstandards schwächen, unter anderem bei der Zulassung von Pestiziden. Eine umfassende Folgenabschätzung, welche Auswirkungen das Paket auf Gesundheit und Umwelt hat, liegt nicht vor. 

Eigentlich wollte der EU-Rat schon am 23. September abstimmen, einige Länder hatten aber Bedenken bei den Pestizid-Regeln. Am 30. September hat sich der Rat dann doch geeinigt: Pestizide sollen künftig viel länger zugelassen werden. Nun ist das EU-Parlament am Zug, es verhandelt am 5. und 21. Oktober weiter, ein Abstimmungstermin steht aber noch nicht fest. Wie Österreich in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen verhandelt hat, war bisher nicht öffentlich. foodwatch hat interne Ratsdokumente mit den schriftlichen Eingaben von 15 Mitgliedstaaten aus den Beratungen von Ende Mai und Anfang Juni 2026 veröffentlicht. Sie zeigen, welche Positionen Österreich zu diesem Zeitpunkt eingebracht hat. Die Verhandlungen sind seither weitergegangen, den aktuellen Stand belegen die Dokumente daher nicht zwingend. 

Die Genehmigungen: fünf Jahre länger für Pestizidwirkstoffe 

Derzeit werden Pestizidwirkstoffe in der EU bei der Erstgenehmigung grundsätzlich für zehn Jahre zugelassen, eine Erneuerung der Zulassung gilt für 15 Jahre. Österreich unterstützt laut den Dokumenten ausdrücklich 15 Jahre bei der Erstgenehmigung und 20 Jahre bei der Erneuerung. Österreich bezeichnet das als Mindestkompromiss, der noch unterstützt werden könne. Frankreich hat gezeigt, dass es auch anders geht und sich im selben Verfahren klar gegen diese Verlängerung ausgesprochen. 

Die Neubewertung: Österreich will die Absicherung streichen 

Längere Genehmigungen bedeuten, dass ein Wirkstoff seltener regulär überprüft wird. Artikel 18a des Vorschlags soll deshalb ermöglichen, einzelne Wirkstoffe unabhängig vom regulären Termin neu zu bewerten, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Anlass dazu geben. Österreich beantragt, genau diesen Artikel zu streichen. 

Die Niederlande verlangen im selben Dokument das Gegenteil und warnen, dass längere Genehmigungszeiträume ohne diese Absicherung das Schutzniveau senken. Österreichs Position verbindet damit zwei Schritte in dieselbe Richtung: längere Laufzeiten und weniger Möglichkeiten, bei neuen Risiken früher einzugreifen.

Verbotene Pestizide in Importen: Landwirtschaftsminister Totschnig im Widerspruch

Rückstandshöchstgehalte legen fest, wie viel eines Pestizids höchstens in oder auf einem Lebensmittel enthalten sein darf. Bei in der EU verbotenen Wirkstoffen gibt sich Minister Totschnig öffentlich entschlossen: Verbotene Pflanzenschutzmittel dürften „nicht über Umwege ihren Weg in die EU finden und auf unseren Tellern landen", erklärte er am 3. Februar 2026. Er werde die EU-Kommission „beim Wort nehmen" und darauf drängen, die Rückstandshöchstwerte bei Importen rasch auf null zu senken. Noch im Juli bekräftigte sein Ministerium diese Linie und forderte strengere Import- und Rückstandskontrollen. 

In der wenige Wochen zuvor im Rat eingebrachten Position findet sich davon nichts. Während Frankreich eine automatische Absenkung auf den technisch messbaren Mindestwert grundsätzlich unterstützt, spricht sich Österreich gegen eine Absenkung aus.  

Das Parlament wartet, das Ministerium schweigt 

Am 13. August brachte die Abgeordnete Olga Voglauer eine parlamentarische Anfrage an den Landwirtschaftsminister ein (6795/J). Sie fragt unter anderem nach Österreichs Position bei der Festlegung des Ratsmandats. Die Frist zur Beantwortung endet Mitte Oktober, also voraussichtlich erst nach der Entscheidung im Rat. 

foodwatch hat mehrfach versucht, eine Stellungnahme zur offiziellen österreichischen Position von Minister Totschnig zu erhalten. Eine Antwort gab es nicht. 

Was foodwatch von Minister Totschnig fordert 

  • Notbremse statt Zustimmung: Österreich soll der Ratsposition nicht zustimmen, solange keine umfassende und unabhängige Folgenabschätzung für das gesamte Omnibus-Paket vorliegt. 

  • Exporte und Importe: In der EU nicht zugelassene Pestizide haben auf unseren Tellern nichts verloren, deshalb müssen deren Rückstandshöchstgehalte automatisch gesenkt werden. 

  • Gezielte Neubewertungen erhalten: Der Mechanismus für gezielte wissenschaftliche Neubewertungen muss im Gesetz bleiben und für alle Wirkstoffe gelten. 

  • Keine zusätzlichen Verlängerungen für problematische Stoffe: Keine längeren Genehmigungszeiträume für Wirkstoffe, die unter die Ausschlusskriterien fallen oder als Substitutionskandidaten gelten. Ausschlusskriterien betreffen etwa Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend eingestuft sind. Substitutionskandidaten sind Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften, die durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden sollen. 

  • Antworten vor der Entscheidung: Die österreichische Verhandlungsposition muss vor einer endgültigen Entscheidung offengelegt werden. 

  • Mehr Transparenz: Die Bundesregierung soll ihre Positionen in EU-Gesetzgebungsverfahren künftig frühzeitig und von sich aus veröffentlichen. 

Zur Petiton: Omnibus stoppen!