In der Europäischen Union ist die Verwendung von mehr als 250 Pestiziden verboten – weil sie als zu gefährlich für Mensch und Umwelt gelten. Doch die Pestizide bzw. deren Wirkstoffe werden weiterhin bei uns produziert und in Drittstaaten verkauft – und kehren als Rückstände in importierten Lebensmitteln zu uns zurück. Eine aktuelle Analyse von foodwatch zeigt das Ausmaß dieses gesundheitsgefährdenden „Pestizid-Bumerangs“.
Substanzen verboten, Exporte erlaubt
In der EU wurden Pestizide wie Bifenthrin, Imidacloprid, Carbendazim oder Chlorpyrifos aus gutem Grund verboten. Denn sie können krebserregend sein, das Nervensystem schädigen sowie Ökosysteme und Nutzinsekten wie Bienen massiv belasten. Dennoch werden diese Wirkstoffe weiterhin in EU-Ländern produziert und in Drittländer exportiert. So verkauften beispielsweise in Österreich ansässige Unternehmen in den Jahren 2022/2023 Bifenthrin nach Belarus und in die Ukraine1.
Parallel dazu erlaubt die EU den Import von Lebensmitteln, die mit diesen illegalen, gesundheits- und umweltgefährdenden Pestiziden belastet sind. Ein Grund dafür: Für Importware werden oft noch Rückstandswerte über der sogenannten Nachweisgrenze toleriert. Die Nachweisgrenze ist der niedrigste Wert, ab dem ein Pestizidrückstand im Labor überhaupt gemessen werden kann. Das bedeutet: Für manche verbotenen Pestizide bleibt ein Rest in unseren Lebensmitteln erlaubt.
Wie Pestizide in unser Essen kommen
Die EU beansprucht statistisch rund 50 Millionen Hektar Ackerland in Drittstaaten – etwa die Hälfte der gesamten Ackerfläche innerhalb Europas. Dieses Land wird zur Fütterung der rund sechs Milliarden Nutztiere in der EU verwendet, aber auch zur großflächigen Produktion von Baumwolle, Reis, Tee, Kakao und Kaffee. Tropische Früchte und Gewürze stammen in fast allen Fällen aus Drittländern außerhalb von Europa. Beispiele dafür sind Bananen, Mangos, Muskat und Vanille.
Frisches Obst und Gemüse wird zudem importiert, wenn Arbeitskräfte in anderen Ländern günstiger sind oder die Anbausaison im Ausland länger dauert. Beispielsweise finden sich auch jetzt im Winter in den Regalen Erdbeeren aus Marokko sowie Melanzani und grüne Bohnen aus Ägypten.
Rückstände in Lebensmitteln: Analysen & Ergebnisse
Im Jahr 2023 wurden in Österreich 1.239 Proben auf rund 850 Wirkstoffe untersucht. Durchschnittlich prüften die zuständigen Labore jede Probe auf 664 Parameter, was im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 305 Parametern pro Probe ein hoher Wert ist.
Von den Proben stammte etwas mehr als ein Viertel aus biologischer Produktion. Rund 94 Prozent dieser Bioprodukte waren frei von Pestiziden und wurden daher in der weiteren Auswertung nicht berücksichtigt.
Fast 70 Prozent der konventionellen Proben kamen aus Österreich oder anderen EU-Ländern, der Rest aus Nicht-EU-Staaten: Türkei, Kolumbien, Ecuador, Indien und Thailand (in absteigender Reihenfolge). Zwei Drittel der untersuchten Produkte waren unverarbeitete pflanzliche Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Kartoffeln, Getreide und Nüsse. Auch Honig wurde vergleichsweise häufig getestet.
Die Auswertung von 907 konventionellen Proben zeigt:
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In 75 Prozent der untersuchten Obst- und Gemüsesorten konnten Pestizidrückstände (legal und illegal) nachgewiesen werden.
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Über 19 Prozent der Lebensmittel aus pflanzlichen Rohstoffen enthielten Rückstände von Pestiziden, die in der EU verboten sind.
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Besonders betroffen sind Bananen, Birnen, Langkornreis. Über 50 Prozent dieser Produkte enthielten mindestens ein in der EU nicht zugelassenes Pestizid.
Herkunftsländer und Produktbeispiele
Die Rückstände variieren stark je nach Herkunftsland:
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Bananen aus Costa Rica, Kolumbien und Ecuador enthielten häufig Bifenthrin und/oder Myclobutanil.
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Auf Birnen aus der Türkei konnten Spirodiclofen-Rückstände nachgewiesen werden.
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Reis aus Pakistan war oft mit Imidacloprid, Chlorpyrifos und Carbendazim belastet.
In manchen Fällen enthielten Proben mehrere verbotene Pestizide gleichzeitig. Das erhöht das gesundheitliche Risiko für Konsument:innen zusätzlich durch den sogenannten Cocktail-Effekt.
foodwatch fordert:
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Schluss mit dem Gift-Export: Toxische Pestizide, die wegen ihrer Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in der EU-Landwirtschaft nicht verwendet werden dürfen, sollten auch nicht in andere Länder verkauft und exportiert werden.
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Stopp dem „Bumerang-Effekt“: Lebensmittel, die mit verbotenen Pestiziden behandelt wurden, werden in die EU importiert – die Rückstände der giftigen Substanzen landen so direkt auf unseren Tellern. Die EU muss eine Null-Toleranz-Regelung für diese Rückstände einführen.
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Keine Aufweichung durch EU-Omnibus: Die Pläne der EU-Kommission, Schlupflöcher beim Streichen von Höchstwerten für verbotene Pestizide zu schaffen, dürfen so nicht umgesetzt werden. Für in der EU verbotene Pestizide müssen statt Rückstandshöchstwerten (MRL) Nulltoleranzen gelten – ohne Ausnahmen, ohne Vorbehalte und ohne Übergangsregeln für bereits im Handel befindliche Ware.
Quellen und weiterführende Informationen
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Neumeister, L.: „Verbotene Pestizide auf unseren Tellern." , 2025.