Artikel 19.09.2025

Wenn immer weniger immer mehr kostet: Shrinkflation

Die Entwicklung reißt nicht ab – immer mehr Hersteller verkaufen auch in Österreich weniger Inhalt zu einem höheren Preis. Gemeinsam mit der Plattform preisrunter.at haben wir eine Auswahl von Produkten genauer betrachtet. 

Shrinkflation betrifft nahezu alle Kategorien an Lebensmitteln – von Knabbergebäck bis hin zu Gemüsekonserven und Eiscreme. Nicht selten wird die geringere Füllmenge mit einem höheren Verkaufspreis kombiniert. Da es derzeit keine Kennzeichnungspflicht für diese Praktiken gibt, bleiben dadurch entstehende Teuerungen für Konsument:innen meist versteckt.  

Supermärkte müssen an den Regalen zwar verpflichtend den Grundpreis (z.B. pro Kilogramm, pro 100 Gramm oder pro Liter) angeben – aber wer merkt sich schon, ob die Chips beim letzten Einkauf noch um einige Cent günstiger waren, oder ob die Verpackung vor ein paar Wochen noch 50 Gramm mehr enthielt? So kostete laut der Preisvergleichs-Plattform preisrunter.at zum Beispiel eine Packung Biscoff Karamellgebäck 2024 noch 2,19 Euro bei 250 Gramm Füllgewicht. Im Jahr 2025 blieb der Verkaufspreis für eine Packung zwar gleich, jedoch enthält diese nun nurmehr 200 Gramm Kekse. Das entspricht einer Preissteigerung von 25 Prozent (siehe Grafik). 

Kleinere Füllmengen quer durch alle Kategorien

Wie eine Auswertung von preisrunter.at zeigt, findet sich Shrinkflation in österreichischen Supermarktregalen sowohl bei Markenprodukten als auch bei Eigenmarken. Aktuelle Beispiele zeigen wir hier. Vorab haben wir allen Herstellern bzw. Handelsunternehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. 

Das teure Schrumpfen

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Auf unsere Nachfrage hin erklärte Spar, die Füllmenge beim Lachs der Eigenmarke Spar Premium aus verpackungstechnischen Gründen reduziert zu haben. Bei der Fixina Kartoffelstärke sei es die Folge eines Lieferantenwechsels gewesen. Zott sowie Lotus gaben steigende Rohstoff-, Transport- und Energiekosten als verantwortlich für die Verringerung der Füllmenge an. Lotus betonte, dass die Verpackungsmaße an den verringerten Produktinhalt angepasst worden seien. Auch Nestlé wollte eine innovative und recyclingtechnisch vorteilhafte Verpackung anbieten – schade, dass dabei 30 Gramm der Kaffeemischung verloren gingen.  

Und was macht die Regierung? 

Die stetig schrumpfenden Mengen beschäftigen in Zeiten hoher Inflation (4,1 Prozent im September 2025) auch die österreichische Bundesregierung. Diese hatte bereits im Regierungsprogramm angekündigt, Maßnahmen für faire Lebensmittelpreise zu erarbeiten, wozu auch eine Kennzeichnungspflicht für von Shrinkflation betroffene Produkte gehört. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hat nun konkrete Schritte angekündigt – die Umsetzung steht jedoch aus. Die Lebensmittelindustrie und die Handelsketten sehen sich hier nicht in der Verantwortung.  

Hersteller reduziert, der Handel kassiert  

Wie wichtig eine Kennzeichnungspflicht auch direkt am Supermarktregal ist, zeigt das Ping-Pong-Spiel zwischen Hersteller und Handel, das im Zuge der Recherche bei einzelnen Produkten deutlich wurde. Ohne Nachfragen bleibt unklar, wer denn nun für den gestiegenen Verkaufspreis verantwortlich ist. So wurde etwa der Sesam von Alnatura laut Hersteller aufgrund verschlechterter Ernten von 500 auf 400 Gramm reduziert. Gleichzeitig gibt Alnatura an, die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für den Handel von 3,49 Euro auf 2,79 Euro verringert zu haben. Der Grundpreis pro 100 Gramm wäre damit gleich geblieben.  

Im Handel wurde diese Preismaßnahme jedoch nicht umgesetzt: Bei Billa kostet der Sesam nach wie vor 3,49 Euro. Auf unsere Anfrage hin reagierte der Mutterkonzern Rewe allerdings rasch und senkte den Preis von 3,49 Euro auf die empfohlenen 2,79 Euro. Dies war am selben Tag im Onlineshop des Händlers so sichtbar und Rewe bestätigte, die Preisanpassung noch am selben Tag an die Filialen weitergeleitet zu haben.

Info: Die unverbindliche Preisempfehlung kommt von den Herstellern eines Produkts. Sie wird an Einzel- und Großhändler weitergegeben, um diesen bei der Kalkulation von Preisen und Angeboten zu helfen. 

Ein seltenes Beispiel für Transparenz  

Wie Shrinkflation transparent gemacht werden kann, zeigt das Beispiel “Vitalis Knuspermüsli Schokolade” von Dr. Oetker. Auf der Vorderseite der Verpackung ist deutlich ausgewiesen, dass der Inhalt reduziert wurde. Zudem finden sich auf der Packungsseite weiterführende Informationen zu den Gründen für die Reduktion der Füllmenge. 

Unsere Nachforschungen zeigen: Freiwillige Beispiele für Transparenz sowie angepasste Grundpreise seitens der Hersteller reichen nicht aus, um Shrinkflation ein Ende zu setzen. Frankreich hat gezeigt, dass eine Kennzeichnungspflicht für Shrinkflation umsetzbar ist. Seit Juli 2024 müssen betroffene Produkte während eines Zeitraums von zwei Monaten am Regal im Supermarkt ausgewiesen werden. Sowohl Mengen- als auch Preisänderungen sind transparent zu kennzeichnen. Dies ist auch eine denkbare und einfach umsetzbare Maßnahme für den österreichischen Handel.

foodwatch fordert: eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht auch in österreichischen Supermärkten, damit wir alle einfach erkennen können, wenn sich Produktgrößen geändert haben. So können wir alle versteckte Teuerungen rasch erkennen und bewusst entscheiden, ob wir das Produkt weiterhin kaufen oder zu Alternativen greifen möchten.